Esra - Kapitel 5
Die Wiederaufnahme des Tempelbaues
1 Haggai aber, der Prophet, und Sacharja, der Sohn Iddos, die Propheten, weissagten den Juden, die in Juda und zu Jerusalem waren; im Namen des Gottes Israels weissagten sie ihnen. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich auf Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und fingen an, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen, und mit ihnen die Propheten Gottes, die sie stärkten. 3 Zu jener Zeit kamen zu ihnen Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen und sprachen also zu ihnen: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern auszubessern? 4 Darauf sagten wir ihnen die Namen der Männer, die diesen Bau führten. 5 Aber das Auge ihres Gottes war auf die Ältesten der Juden gerichtet, so daß ihnen nicht gewehrt wurde, bis die Sache Darius vorgelegt und ein Brief mit seiner Antwort zurückgekommen wäre. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Folgendes aber ist die Abschrift des Briefes, den Tatnai, der Landpfleger diesseits des Stromes, und Setar-Bosnai und ihre Genossen von Apharsach, die diesseits des Stromes waren, an den König Darius geschickt haben. 7 Sie sandten ihm einen Bericht, darin war folgendes geschrieben: «Dem König Darius allen Frieden! 8 Dem König sei kund, daß wir in das jüdische Land zu dem Hause des großen Gottes gekommen sind; es wird mit schön gehauenen Steinen gebaut, und man legt Balken in die Wände; und dieses Werk geht schnell und glücklich unter ihrer Hand vonstatten. 9 Da fragten wir diese Ältesten und sagten zu ihnen also: Wer hat euch befohlen, dieses Haus zu bauen und seine Mauern wieder aufzuführen? 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um sie dir mitzuteilen, und wir haben die Namen der Männer, die ihre Obersten sind, aufgezeichnet. 11 Sie aber gaben uns folgendes zur Antwort: Wir sind Knechte des Gottes des Himmels und der Erde und bauen das Haus, das vor vielen Jahren gebaut war, welches ein großer König von Israel gebaut und aufgeführt hat. 12 Aber als unsere Väter den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, des Chaldäers; der zerstörte dieses Haus und führte das Volk hinweg gen Babel. (2. Könige 25.9) 13 Aber im ersten Regierungsjahre Kores`, des Königs von Babel, befahl König Kores, dieses Haus Gottes zu bauen. (Esra 1.1) 14 Und auch die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem genommen und in den Tempel zu Babel verbracht hatte, nahm der König Kores aus dem Tempel zu Babel und gab sie einem Manne , namens Sesbazzar, den er zum Landpfleger einsetzte, (Esra 1.8) 15 und sprach zu ihm: Nimm diese Geräte, ziehe hin und bringe sie in den Tempel, der zu Jerusalem ist, und laß das Haus Gottes an seiner Stätte aufgebaut werden. 16 Da kam dieser Sesbazzar und legte den Grund zum Hause Gottes in Jerusalem. Und seit jener Zeit und bis jetzt baut man daran, und es ist noch nicht vollendet. 17 Siehe, gefällt es nun dem König, so lasse er in dem Schatzhause des Königs, welches zu Babel ist, nachforschen, ob wirklich vom König Kores befohlen worden sei, dieses Haus Gottes zu Jerusalem aufzubauen; und der König sende uns seine Entscheidung darüber!»2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)