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Esra - Kapitel 4

Widersacher schrecken das Volk vom Bau ab

1 Als aber die Widersacher Judas und Benjamins hörten, daß die Kinder der Gefangenschaft dem HERRN, dem Gott Israels, den Tempel bauten, 2 kamen sie zu Serubbabel und zu den Familienhäuptern und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir wollen euren Gott suchen, gleich wie ihr; opfern wir ihm nicht seit der Zeit Asar-Hadons, des Königs von Assyrien, der uns hierher gebracht hat? (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubbabel und Jesua und die übrigen Familienhäupter Israels antworteten ihnen: Es geziemt sich nicht, daß ihr und wir das Haus Gottes gemeinsam bauen, sondern wir allein wollen dem HERRN, dem Gott Israels, bauen, wie uns Kores, der König von Persien, geboten hat! (Esra 1.3) 4 Da geschah es, daß das Volk im Lande die Hände des Volkes Juda lässig machte und sie vom Bauen abschreckte. 5 Und sie dingten Ratgeber wider sie und verhinderten ihr Vorhaben, solange Kores, der König von Persien, lebte, bis Darius, der König von Persien, zur Regierung kam. (Esra 4.24) 6 Als aber Ahasveros König ward, schrieben sie im Anfang seiner Regierung eine Anklage wider die Einwohner von Juda und Jerusalem. 7 Und zu den Zeiten Artasastas schrieben Bislam, Mitredat, Tabeel und ihre übrigen Genossen an Artasasta, den König von Persien. Der Brief aber war in aramäischer Schrift geschrieben und ins Aramäische übersetzt und lautete : 8 «Rehum, der Statthalter, und Simsai, der Schreiber, schrieben einen Brief wider Jerusalem an den König Artasasta, der also lautet: 9 Wir, Rehum, der Statthalter, und Simsai, der Schreiber, und ihre übrigen Genossen, die Dinäer, die Apharsatäer, die Tarpläer, die Apharsäer, die Arkväer, die Susaniter, die Dehaviter, die Elamiter, die Babylonier und die übrigen Völker, 10 welche der große und berühmte Asnappar herübergebracht und in die Städte Samarias gesetzt hat, und die Übrigen diesseits des Euphrat- Stromes und so weiter. (Esra 4.2) 11 Dieses ist die Abschrift des Briefes, den sie zum König Artasasta sandten: Deine Knechte, die Männer diesseits des Stromes, und so weiter. 12 Es sei dem König kund, daß die Juden, die von dir zu uns heraufgezogen, nach Jerusalem, in die aufrührerische und böse Stadt gekommen sind, um dieselbe zu bauen, und daß sie die Mauern vollenden und die Grundfesten ausbessern wollen. 13 So sei nun dem König kund, daß, wenn die Stadt wieder gebaut wird und die Mauern vollendet werden, sie keine Steuern, weder Zoll noch Weggeld mehr geben und so das königliche Einkommen schmälern werden. 14 Da wir nun das Salz des Palastes essen und den Schaden des Königs nicht länger ansehen wollen, so senden wir zum König und tun es ihm kund, 15 damit man im Buche der Denkwürdigkeiten deiner Väter nachforsche; dann wirst du in dem Buch der Denkwürdigkeiten finden und erfahren, daß diese Stadt aufrührerisch und den Königen und Statthaltern schädlich gewesen ist, und daß Gewalttätigkeiten darin begangen worden sind von alters her, weshalb die Stadt auch zerstört worden ist. 16 Wir machen also den König darauf aufmerksam, daß, wenn diese Stadt gebaut wird und ihre Mauern vollendet werden, dir kein Teil diesseits des Stromes mehr bleiben wird.» 17 Da sandte der König eine Antwort an Rehum, den Statthalter, und Simsai, den Schreiber, und an ihre übrigen Genossen, die zu Samaria wohnten, und an die Übrigen diesseits des Stromes: «Frieden! und so weiter. 18 Der Brief, den ihr uns zugeschickt habt, ist mir deutlich vorgelesen worden, 19 und es wurde von mir befohlen, daß man nachforsche; und man hat gefunden, daß diese Stadt sich von alters her wider die Könige empört hat, und daß Aufruhr und Gewalttätigkeiten darin begangen worden sind. 20 Auch sind mächtige Könige über Jerusalem gewesen, die über alles, was jenseits des Stromes ist, geherrscht haben und denen Steuer, Zoll und Weggeld zu entrichten war. 21 So gebet nun Befehl, daß man diesen Männern wehre, damit diese Stadt nicht gebaut werde, bis von mir Befehl gegeben wird. 22 Und seid hiermit gewarnt, daß ihr in dieser Sache keine Nachlässigkeit begehet! Denn warum sollte der Schaden groß werden, zum Nachteil der Könige?» 23 Als nun der Brief des Königs Artasasta vor Rehum, dem Statthalter, und Simsai, dem Schreiber, und ihren Genossen verlesen worden war, eilten sie nach Jerusalem zu den Juden und wehrten ihnen mit aller Macht. 24 Damals hörte das Werk am Hause Gottes zu Jerusalem auf und stand stille bis in das zweite Jahr der Regierung des Königs Darius von Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)