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Esra - Kapitel 3

Der Wiederaufbau des Brandopferaltars

1 Als aber der siebente Monat nahte und die Kinder Israel nun in ihren Städten waren, kam das Volk zusammen wie ein Mann in Jerusalem. (Esra 2.64) 2 Und Jesua, der Sohn Jozadaks, und seine Brüder, die Priester, und Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und seine Brüder, machten sich auf und bauten den Altar des Gottes Israels, um Brandopfer darauf darzubringen, wie im Gesetze Moses, des Mannes Gottes, geschrieben steht. (2. Mose 27.1) (3. Mose 6.2) (1. Chronik 3.17-19) (Esra 2.2) 3 Und sie richteten den Altar her auf seiner Grundfeste, wiewohl Furcht vor den Völkern der Länder auf ihnen lastete, und opferten dem HERRN Brandopfer darauf, Brandopfer am Morgen und am Abend. 4 Und sie feierten das Laubhüttenfest nach Vorschrift und opferten Brandopfer Tag für Tag in der verordneten Zahl, was für jeden Tag bestimmt war. (3. Mose 23.34) (4. Mose 29.12) 5 Darnach auch die beständigen Brandopfer und was an den Neumonden und an allen Festtagen des HERRN geheiligt werden soll, dazu was jedermann dem HERRN freiwillig opferte. 6 Am ersten Tage des siebenten Monats fingen sie an, dem HERRN Brandopfer darzubringen, obschon der Grund zum Tempel des HERRN noch nicht gelegt war. 7 Sie gaben aber den Steinmetzen und Zimmerleuten Geld und denen zu Zidon und Tyrus Speise, Trank und Öl, daß sie Zedernholz vom Libanon auf dem Meere gen Japho brächten, wie es ihnen Kores, der König von Persien, erlaubt hatte.

Die Grundsteinlegung für den zweiten Tempel

8 Und im zweiten Jahre nach ihrer Ankunft beim Hause Gottes zu Jerusalem, im zweiten Monat, begannen Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und ihre übrigen Brüder, die Priester und Leviten und alle, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem gekommen waren, und sie bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber, dem Werke am Hause des HERRN vorzustehen. 9 Und Jesua samt seinen Söhnen und Brüdern und Kadmiel samt seinen Söhnen, die Söhne Hodavjas, traten an wie ein Mann, um den Arbeitern am Hause Gottes vorzustehen, auch die Söhne Henadads samt ihren Söhnen und Brüdern, die Leviten. (Nehemia 10.10) 10 Und als die Bauleute den Grund legten, stellten sich die Priester in ihren Gewändern auf, mit Trompeten, und die Leviten, die Söhne Asaphs, mit Zimbeln, den HERRN zu loben nach der Anordnung Davids, des Königs von Israel. 11 Und sie sangen und dankten dem HERRN und lobten ihn, daß er so freundlich ist und daß seine Güte ewiglich währt über Israel; auch alles Volk lobte den HERRN mit großem Freudengeschrei darüber, daß nun der Grund zum Hause des HERRN gelegt war. (2. Chronik 5.13) (2. Chronik 7.3) (Psalm 118.1) 12 Aber viele der alten Priester und Leviten und Familienhäupter, die den früheren Tempel gesehen hatten, weinten laut, als der Grund zu diesem Hause vor ihren Augen gelegt wurde, während viele ihre Stimme zu einem Freudengeschrei erhoben, (Haggai 2.3) 13 also daß das Volk das Freudengeschrei nicht unterscheiden konnte von dem lauten Weinen im Volk; denn das Volk erhob ein großes Jubelgeschrei, daß man den Schall weithin hörte.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)