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Esra - Kapitel 3

Der Wiederaufbau des Brandopferaltars

1 Als aber der siebente Monat nahte und die Kinder Israel nun in ihren Städten waren, kam das Volk zusammen wie ein Mann in Jerusalem. (Esra 2.64) 2 Und Jesua, der Sohn Jozadaks, und seine Brüder, die Priester, und Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und seine Brüder, machten sich auf und bauten den Altar des Gottes Israels, um Brandopfer darauf darzubringen, wie im Gesetze Moses, des Mannes Gottes, geschrieben steht. (2. Mose 27.1) (3. Mose 6.2) (1. Chronik 3.17-19) (Esra 2.2) 3 Und sie richteten den Altar her auf seiner Grundfeste, wiewohl Furcht vor den Völkern der Länder auf ihnen lastete, und opferten dem HERRN Brandopfer darauf, Brandopfer am Morgen und am Abend. 4 Und sie feierten das Laubhüttenfest nach Vorschrift und opferten Brandopfer Tag für Tag in der verordneten Zahl, was für jeden Tag bestimmt war. (3. Mose 23.34) (4. Mose 29.12) 5 Darnach auch die beständigen Brandopfer und was an den Neumonden und an allen Festtagen des HERRN geheiligt werden soll, dazu was jedermann dem HERRN freiwillig opferte. 6 Am ersten Tage des siebenten Monats fingen sie an, dem HERRN Brandopfer darzubringen, obschon der Grund zum Tempel des HERRN noch nicht gelegt war. 7 Sie gaben aber den Steinmetzen und Zimmerleuten Geld und denen zu Zidon und Tyrus Speise, Trank und Öl, daß sie Zedernholz vom Libanon auf dem Meere gen Japho brächten, wie es ihnen Kores, der König von Persien, erlaubt hatte.

Die Grundsteinlegung für den zweiten Tempel

8 Und im zweiten Jahre nach ihrer Ankunft beim Hause Gottes zu Jerusalem, im zweiten Monat, begannen Serubbabel, der Sohn Sealtiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und ihre übrigen Brüder, die Priester und Leviten und alle, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem gekommen waren, und sie bestellten die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber, dem Werke am Hause des HERRN vorzustehen. 9 Und Jesua samt seinen Söhnen und Brüdern und Kadmiel samt seinen Söhnen, die Söhne Hodavjas, traten an wie ein Mann, um den Arbeitern am Hause Gottes vorzustehen, auch die Söhne Henadads samt ihren Söhnen und Brüdern, die Leviten. (Nehemia 10.10) 10 Und als die Bauleute den Grund legten, stellten sich die Priester in ihren Gewändern auf, mit Trompeten, und die Leviten, die Söhne Asaphs, mit Zimbeln, den HERRN zu loben nach der Anordnung Davids, des Königs von Israel. 11 Und sie sangen und dankten dem HERRN und lobten ihn, daß er so freundlich ist und daß seine Güte ewiglich währt über Israel; auch alles Volk lobte den HERRN mit großem Freudengeschrei darüber, daß nun der Grund zum Hause des HERRN gelegt war. (2. Chronik 5.13) (2. Chronik 7.3) (Psalm 118.1) 12 Aber viele der alten Priester und Leviten und Familienhäupter, die den früheren Tempel gesehen hatten, weinten laut, als der Grund zu diesem Hause vor ihren Augen gelegt wurde, während viele ihre Stimme zu einem Freudengeschrei erhoben, (Haggai 2.3) 13 also daß das Volk das Freudengeschrei nicht unterscheiden konnte von dem lauten Weinen im Volk; denn das Volk erhob ein großes Jubelgeschrei, daß man den Schall weithin hörte.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)