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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer aus dem Exil

1 Und folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufzogen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel geführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda kamen, ein jeder in seine Stadt, 2 welche mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordechai, Bilsan, Mispar, Bigvai, Rehum und Baana kamen. Dies ist die Anzahl der isrealitischen Männer: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Paroschs: 2172; 4 die Söhne Sephatjas: 372; 5 die Söhne Arahs; 775. 6 Die Söhne Pachat-Moabs von den Söhnen Jesua-Joabs: 2812; 7 die Söhne Elams: 1254; 8 die Söhne Satthus: 945; 9 die Söhne Sakkais: 760; 10 die Söhne Banis: 642; 11 die Söhne Bebais: 623; 12 die Söhne Asgads: 1222; 13 die Söhne Adonikams: 666; 14 die Söhne Bigvais: 2056; 15 die Söhne Adins: 454; 16 die Söhne Aters von Hiskia: 98; 17 die Söhne Bezais: 323; 18 die Söhne Jorahs: 112; 19 die Söhne Hasmus: 223; 20 die Söhne Gibbars: 95; 21 die Söhne Bethlehems: 123; 22 die Männer Netophas: 56; 23 die Männer Anatots: 128; 24 die Söhne Asmavets: 42; 25 die Leute von Kirjat-Arim, Kirjat -Kephira und Kirjat -Beerot: 743; 26 die Leute von Rama und Geba: 621; 27 die Männer von Michmas: 122; 28 die Männer von Bethel und Ai: 223; 29 die Söhne Nebos: 52; 30 die Söhne Magbis: 156; 31 die Söhne Elams, des zweiten: 1254; 32 die Söhne Harims: 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos: 725; 34 die Leute von Jericho: 345; 35 die Söhne Senaas: 3630. 36 Die Priester: Die Söhne Jedajas, vom Hause Jesuas: 973; 37 die Söhne Immers: 1052; 38 die Söhne Pashurs: 1247; 39 die Söhne Harims: 1017. 40 Die Leviten: Die Söhne Jesuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodavias: 74. (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: Die Söhne Asaphs: 128. 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Sallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas und die Söhne Sobais, zusammen: 139. 43 Die Tempeldiener: die Söhne Zihas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaots. (Esra 8.20) 44 Die Söhne Keros, die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs; 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Samlais, die Söhne Hanans; 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gahars; die Söhne Reajas; 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams; 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais; 50 die Söhne Asnas, die Söhne Mehunims, die Söhne Nephusiams; 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harhurs; 52 die Söhne Bazluts, die Söhne Mehidas, die Söhne Harsas, 53 die Söhne Barkos, die Söhne Siseras, die Söhne Temachs; 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas; 55 die Söhne der Knechte Salomos: Die Söhne Sotais, die Söhne Sopherets, die Söhne Perudas; (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels; 57 die Söhne Sephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pocherets von Zebajim, die Söhne Amis. 58 Aller Tempeldiener und Söhne der Knechte Salomos waren 392. (Josua 9.23) 59 Und folgende zogen auch mit herauf aus Tel-Melach und Tel-Harsa, Kerub, Addan und Immer, konnten aber das Vaterhaus und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel wären: 60 Die Söhne Delajas, die Söhne Tobias, die Söhne Nekodas: 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: Die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz, die Söhne Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen und nach dessen Namen genannt worden war. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihre Geschlechtsregister und fanden keine; darum wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen. 63 Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstünde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 65 ausgenommen ihre Knechte und ihre Mägde; derer waren 7337; und dazu 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Sie hatten 736 Pferde und 245 Maultiere, 67 an Kamelen 435, und 6720 Esel. 68 Und von etlichen Familienhäuptern wurden, als sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kamen, freiwillige Gaben für das Haus Gottes zu seinem Wiederaufbau geschenkt; 69 und zwar gaben sie nach ihrem Vermögen an den Bauschatz 61000 Dareiken und 5000 Silberminen und 100 Priesterröcke. 70 Also ließen sich die Priester und die Leviten und die von dem Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempeldiener in ihren Städten nieder und ganz Israel in seinen Städten.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)