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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer aus dem Exil

1 Und folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufzogen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel geführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda kamen, ein jeder in seine Stadt, 2 welche mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordechai, Bilsan, Mispar, Bigvai, Rehum und Baana kamen. Dies ist die Anzahl der isrealitischen Männer: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Paroschs: 2172; 4 die Söhne Sephatjas: 372; 5 die Söhne Arahs; 775. 6 Die Söhne Pachat-Moabs von den Söhnen Jesua-Joabs: 2812; 7 die Söhne Elams: 1254; 8 die Söhne Satthus: 945; 9 die Söhne Sakkais: 760; 10 die Söhne Banis: 642; 11 die Söhne Bebais: 623; 12 die Söhne Asgads: 1222; 13 die Söhne Adonikams: 666; 14 die Söhne Bigvais: 2056; 15 die Söhne Adins: 454; 16 die Söhne Aters von Hiskia: 98; 17 die Söhne Bezais: 323; 18 die Söhne Jorahs: 112; 19 die Söhne Hasmus: 223; 20 die Söhne Gibbars: 95; 21 die Söhne Bethlehems: 123; 22 die Männer Netophas: 56; 23 die Männer Anatots: 128; 24 die Söhne Asmavets: 42; 25 die Leute von Kirjat-Arim, Kirjat -Kephira und Kirjat -Beerot: 743; 26 die Leute von Rama und Geba: 621; 27 die Männer von Michmas: 122; 28 die Männer von Bethel und Ai: 223; 29 die Söhne Nebos: 52; 30 die Söhne Magbis: 156; 31 die Söhne Elams, des zweiten: 1254; 32 die Söhne Harims: 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos: 725; 34 die Leute von Jericho: 345; 35 die Söhne Senaas: 3630. 36 Die Priester: Die Söhne Jedajas, vom Hause Jesuas: 973; 37 die Söhne Immers: 1052; 38 die Söhne Pashurs: 1247; 39 die Söhne Harims: 1017. 40 Die Leviten: Die Söhne Jesuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodavias: 74. (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: Die Söhne Asaphs: 128. 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Sallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas und die Söhne Sobais, zusammen: 139. 43 Die Tempeldiener: die Söhne Zihas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaots. (Esra 8.20) 44 Die Söhne Keros, die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs; 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Samlais, die Söhne Hanans; 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gahars; die Söhne Reajas; 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams; 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais; 50 die Söhne Asnas, die Söhne Mehunims, die Söhne Nephusiams; 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harhurs; 52 die Söhne Bazluts, die Söhne Mehidas, die Söhne Harsas, 53 die Söhne Barkos, die Söhne Siseras, die Söhne Temachs; 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas; 55 die Söhne der Knechte Salomos: Die Söhne Sotais, die Söhne Sopherets, die Söhne Perudas; (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels; 57 die Söhne Sephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pocherets von Zebajim, die Söhne Amis. 58 Aller Tempeldiener und Söhne der Knechte Salomos waren 392. (Josua 9.23) 59 Und folgende zogen auch mit herauf aus Tel-Melach und Tel-Harsa, Kerub, Addan und Immer, konnten aber das Vaterhaus und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel wären: 60 Die Söhne Delajas, die Söhne Tobias, die Söhne Nekodas: 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: Die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz, die Söhne Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen und nach dessen Namen genannt worden war. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihre Geschlechtsregister und fanden keine; darum wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen. 63 Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstünde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 65 ausgenommen ihre Knechte und ihre Mägde; derer waren 7337; und dazu 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Sie hatten 736 Pferde und 245 Maultiere, 67 an Kamelen 435, und 6720 Esel. 68 Und von etlichen Familienhäuptern wurden, als sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kamen, freiwillige Gaben für das Haus Gottes zu seinem Wiederaufbau geschenkt; 69 und zwar gaben sie nach ihrem Vermögen an den Bauschatz 61000 Dareiken und 5000 Silberminen und 100 Priesterröcke. 70 Also ließen sich die Priester und die Leviten und die von dem Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempeldiener in ihren Städten nieder und ganz Israel in seinen Städten.

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4. Mose - Kapitel 19

Vom Reinigungswasser

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen. 4 Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen (3. Mose 14.6) 7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen. 11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden. 13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein. 16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage. 17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß. 18 Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein. 20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.