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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer aus dem Exil

1 Und folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufzogen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel geführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda kamen, ein jeder in seine Stadt, 2 welche mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordechai, Bilsan, Mispar, Bigvai, Rehum und Baana kamen. Dies ist die Anzahl der isrealitischen Männer: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Paroschs: 2172; 4 die Söhne Sephatjas: 372; 5 die Söhne Arahs; 775. 6 Die Söhne Pachat-Moabs von den Söhnen Jesua-Joabs: 2812; 7 die Söhne Elams: 1254; 8 die Söhne Satthus: 945; 9 die Söhne Sakkais: 760; 10 die Söhne Banis: 642; 11 die Söhne Bebais: 623; 12 die Söhne Asgads: 1222; 13 die Söhne Adonikams: 666; 14 die Söhne Bigvais: 2056; 15 die Söhne Adins: 454; 16 die Söhne Aters von Hiskia: 98; 17 die Söhne Bezais: 323; 18 die Söhne Jorahs: 112; 19 die Söhne Hasmus: 223; 20 die Söhne Gibbars: 95; 21 die Söhne Bethlehems: 123; 22 die Männer Netophas: 56; 23 die Männer Anatots: 128; 24 die Söhne Asmavets: 42; 25 die Leute von Kirjat-Arim, Kirjat -Kephira und Kirjat -Beerot: 743; 26 die Leute von Rama und Geba: 621; 27 die Männer von Michmas: 122; 28 die Männer von Bethel und Ai: 223; 29 die Söhne Nebos: 52; 30 die Söhne Magbis: 156; 31 die Söhne Elams, des zweiten: 1254; 32 die Söhne Harims: 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos: 725; 34 die Leute von Jericho: 345; 35 die Söhne Senaas: 3630. 36 Die Priester: Die Söhne Jedajas, vom Hause Jesuas: 973; 37 die Söhne Immers: 1052; 38 die Söhne Pashurs: 1247; 39 die Söhne Harims: 1017. 40 Die Leviten: Die Söhne Jesuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodavias: 74. (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: Die Söhne Asaphs: 128. 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Sallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas und die Söhne Sobais, zusammen: 139. 43 Die Tempeldiener: die Söhne Zihas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaots. (Esra 8.20) 44 Die Söhne Keros, die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs; 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Samlais, die Söhne Hanans; 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gahars; die Söhne Reajas; 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams; 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais; 50 die Söhne Asnas, die Söhne Mehunims, die Söhne Nephusiams; 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harhurs; 52 die Söhne Bazluts, die Söhne Mehidas, die Söhne Harsas, 53 die Söhne Barkos, die Söhne Siseras, die Söhne Temachs; 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas; 55 die Söhne der Knechte Salomos: Die Söhne Sotais, die Söhne Sopherets, die Söhne Perudas; (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels; 57 die Söhne Sephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pocherets von Zebajim, die Söhne Amis. 58 Aller Tempeldiener und Söhne der Knechte Salomos waren 392. (Josua 9.23) 59 Und folgende zogen auch mit herauf aus Tel-Melach und Tel-Harsa, Kerub, Addan und Immer, konnten aber das Vaterhaus und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel wären: 60 Die Söhne Delajas, die Söhne Tobias, die Söhne Nekodas: 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: Die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz, die Söhne Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen und nach dessen Namen genannt worden war. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihre Geschlechtsregister und fanden keine; darum wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen. 63 Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstünde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 65 ausgenommen ihre Knechte und ihre Mägde; derer waren 7337; und dazu 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Sie hatten 736 Pferde und 245 Maultiere, 67 an Kamelen 435, und 6720 Esel. 68 Und von etlichen Familienhäuptern wurden, als sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kamen, freiwillige Gaben für das Haus Gottes zu seinem Wiederaufbau geschenkt; 69 und zwar gaben sie nach ihrem Vermögen an den Bauschatz 61000 Dareiken und 5000 Silberminen und 100 Priesterröcke. 70 Also ließen sich die Priester und die Leviten und die von dem Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempeldiener in ihren Städten nieder und ganz Israel in seinen Städten.

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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.