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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer aus dem Exil

1 Und folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufzogen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel geführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda kamen, ein jeder in seine Stadt, 2 welche mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordechai, Bilsan, Mispar, Bigvai, Rehum und Baana kamen. Dies ist die Anzahl der isrealitischen Männer: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Paroschs: 2172; 4 die Söhne Sephatjas: 372; 5 die Söhne Arahs; 775. 6 Die Söhne Pachat-Moabs von den Söhnen Jesua-Joabs: 2812; 7 die Söhne Elams: 1254; 8 die Söhne Satthus: 945; 9 die Söhne Sakkais: 760; 10 die Söhne Banis: 642; 11 die Söhne Bebais: 623; 12 die Söhne Asgads: 1222; 13 die Söhne Adonikams: 666; 14 die Söhne Bigvais: 2056; 15 die Söhne Adins: 454; 16 die Söhne Aters von Hiskia: 98; 17 die Söhne Bezais: 323; 18 die Söhne Jorahs: 112; 19 die Söhne Hasmus: 223; 20 die Söhne Gibbars: 95; 21 die Söhne Bethlehems: 123; 22 die Männer Netophas: 56; 23 die Männer Anatots: 128; 24 die Söhne Asmavets: 42; 25 die Leute von Kirjat-Arim, Kirjat -Kephira und Kirjat -Beerot: 743; 26 die Leute von Rama und Geba: 621; 27 die Männer von Michmas: 122; 28 die Männer von Bethel und Ai: 223; 29 die Söhne Nebos: 52; 30 die Söhne Magbis: 156; 31 die Söhne Elams, des zweiten: 1254; 32 die Söhne Harims: 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos: 725; 34 die Leute von Jericho: 345; 35 die Söhne Senaas: 3630. 36 Die Priester: Die Söhne Jedajas, vom Hause Jesuas: 973; 37 die Söhne Immers: 1052; 38 die Söhne Pashurs: 1247; 39 die Söhne Harims: 1017. 40 Die Leviten: Die Söhne Jesuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodavias: 74. (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: Die Söhne Asaphs: 128. 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Sallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas und die Söhne Sobais, zusammen: 139. 43 Die Tempeldiener: die Söhne Zihas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaots. (Esra 8.20) 44 Die Söhne Keros, die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs; 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Samlais, die Söhne Hanans; 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gahars; die Söhne Reajas; 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams; 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais; 50 die Söhne Asnas, die Söhne Mehunims, die Söhne Nephusiams; 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harhurs; 52 die Söhne Bazluts, die Söhne Mehidas, die Söhne Harsas, 53 die Söhne Barkos, die Söhne Siseras, die Söhne Temachs; 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas; 55 die Söhne der Knechte Salomos: Die Söhne Sotais, die Söhne Sopherets, die Söhne Perudas; (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels; 57 die Söhne Sephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pocherets von Zebajim, die Söhne Amis. 58 Aller Tempeldiener und Söhne der Knechte Salomos waren 392. (Josua 9.23) 59 Und folgende zogen auch mit herauf aus Tel-Melach und Tel-Harsa, Kerub, Addan und Immer, konnten aber das Vaterhaus und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel wären: 60 Die Söhne Delajas, die Söhne Tobias, die Söhne Nekodas: 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: Die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz, die Söhne Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen und nach dessen Namen genannt worden war. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihre Geschlechtsregister und fanden keine; darum wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen. 63 Und der Landpfleger sagte ihnen, sie sollten nicht vom Allerheiligsten essen, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstünde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 65 ausgenommen ihre Knechte und ihre Mägde; derer waren 7337; und dazu 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Sie hatten 736 Pferde und 245 Maultiere, 67 an Kamelen 435, und 6720 Esel. 68 Und von etlichen Familienhäuptern wurden, als sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kamen, freiwillige Gaben für das Haus Gottes zu seinem Wiederaufbau geschenkt; 69 und zwar gaben sie nach ihrem Vermögen an den Bauschatz 61000 Dareiken und 5000 Silberminen und 100 Priesterröcke. 70 Also ließen sich die Priester und die Leviten und die von dem Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempeldiener in ihren Städten nieder und ganz Israel in seinen Städten.

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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.