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Esra - Kapitel 10

Die Umkehr des Volkes

1 Während nun Esra also betete und sein Bekenntnis ablegte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern, Frauen und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jechiels, aus den Kindern Elams, antwortete und sprach zu Esra: Wir haben uns an unserm Gott versündigt, daß wir fremde Frauen aus den Völkern des Landes heimgeführt haben. Nun aber ist noch Hoffnung für Israel! 3 Lasset uns nun einen Bund mit unserm Gott machen, daß wir alle Frauen und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat meines Herrn und derer, welche das Gebot unsres Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 Mache dich auf; dir liegt die Sache ob, wir wollen dir beistehen; führe es mutig aus! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den obersten Priestern, von den Leviten und von ganz Israel, daß sie nach diesem Wort tun wollten. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljaschibs. Er ging dort hinein und aß kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid wegen der Übertretung derer, die gefangen gewesen. 7 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß alle, die gefangen gewesen, sich nach Jerusalem versammeln sollten, 8 und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe solle mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin in Jerusalem auf den dritten Tag, das war der zwanzigste Tag des neunten Monats. Und alles Volk saß auf dem Platze vor dem Hause Gottes, zitternd um der Sache willen und wegen des Regens. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch versündigt und habt fremde Frauen heimgeführt, womit ihr die Schuld Israels noch größer machtet. 11 So leget nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, ein Bekenntnis ab und tut, was ihm wohlgefällig ist, und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen! 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es soll geschehen, wie du uns gesagt hast! 13 Aber des Volkes ist viel, und es ist Regenwetter, und man kann nicht hier draußen stehen; und es ist auch nicht ein Werk von einem oder zwei Tagen, denn wir haben der Übertretung zu viel gemacht. 14 Laßt doch unsere Obersten für die ganze Gemeinde einstehen; und alle, die in unsern Städten fremde Frauen heimgeführt haben, sollen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten einer jeden Stadt und deren Richter, bis der Zorn unsres Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt wird. 15 Nur Jonatan, der Sohn Asahels, und Jehasia, der Sohn Tikwas, standen dagegen auf, und Mesullam und Sabbetai, der Levit, unterstützten sie. 16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also: der Priester Esra sonderte sich Männer aus, die Familienhäupter ihrer Stammhäuser, und diese alle mit Namen bezeichnet, die setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats zur Untersuchung der Angelegenheit. 17 Und sie erledigten die ganze Angelegenheit der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten, bis zum ersten Tag des ersten Monats.

Verzeichnis der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten

18 Und es wurden unter den Söhnen der Priester, die fremde Frauen heimgeführt hatten, gefunden: von den Söhnen Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja; (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 die gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Frauen ausstoßen wollten, und sie bekannten die Schuld und opferten einen Schafbock für ihre Schuld. 20 Von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja. 21 Von den Söhnen Harims: Maaseja, Elia, Semaja, Jehiel und Usija. 22 von den Söhnen Pashurs: Eljeonai, Maaseja, Ismael, Netaneel, Josabad und Eleasar. 23 Von den Leviten: Josabad, Simei, Kelajah, Petachia, Juda und Elieser. 24 Von den Sängern: Eliaschib. Von den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Und von Israel: Von den Söhnen Parhos: Ramja, Jischja, Malchija, Mijamin, Eleaser, Malchija und Benaja. 26 Von den Söhnen Elams: Mattanja, Sacharja, Jechiel, Abdi, Jeremot und Elia. 27 Von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asisa. 28 Von den Söhnen Bebais: Johanan, Hananja, Sabbai, Atlai. 29 Von den Söhnen Banis: Mesullam, Mallach, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeramot. 30 Von den Söhnen Pachat-Moabs: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel, Binnui und Manasse. 31 Von den Söhnen Harims: Elieser, Jischja, Malchija, Semaja, Simeon, 32 Benjamin, Mallach, Semarja. 33 Von den Söhnen Hasums: Mattenai, Mattatta, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse, Simei. 34 Von den Söhnen Banis: Mahadai, Amram und Uel, 35 Benaja, Bedja, Keluhu, 36 Vanja, Meremot, Eljaschib. 37 Mattanja, Mattenai, Jahasai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja, Joseph. 43 Von den Söhnen Nebos: Jechiel, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel, Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Frauen genommen; und unter diesen Frauen waren etliche, welche Kinder geboren hatten.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)