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Esra - Kapitel 10

Die Umkehr des Volkes

1 Während nun Esra also betete und sein Bekenntnis ablegte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern, Frauen und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jechiels, aus den Kindern Elams, antwortete und sprach zu Esra: Wir haben uns an unserm Gott versündigt, daß wir fremde Frauen aus den Völkern des Landes heimgeführt haben. Nun aber ist noch Hoffnung für Israel! 3 Lasset uns nun einen Bund mit unserm Gott machen, daß wir alle Frauen und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat meines Herrn und derer, welche das Gebot unsres Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 Mache dich auf; dir liegt die Sache ob, wir wollen dir beistehen; führe es mutig aus! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den obersten Priestern, von den Leviten und von ganz Israel, daß sie nach diesem Wort tun wollten. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljaschibs. Er ging dort hinein und aß kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid wegen der Übertretung derer, die gefangen gewesen. 7 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß alle, die gefangen gewesen, sich nach Jerusalem versammeln sollten, 8 und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe solle mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin in Jerusalem auf den dritten Tag, das war der zwanzigste Tag des neunten Monats. Und alles Volk saß auf dem Platze vor dem Hause Gottes, zitternd um der Sache willen und wegen des Regens. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch versündigt und habt fremde Frauen heimgeführt, womit ihr die Schuld Israels noch größer machtet. 11 So leget nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, ein Bekenntnis ab und tut, was ihm wohlgefällig ist, und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen! 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es soll geschehen, wie du uns gesagt hast! 13 Aber des Volkes ist viel, und es ist Regenwetter, und man kann nicht hier draußen stehen; und es ist auch nicht ein Werk von einem oder zwei Tagen, denn wir haben der Übertretung zu viel gemacht. 14 Laßt doch unsere Obersten für die ganze Gemeinde einstehen; und alle, die in unsern Städten fremde Frauen heimgeführt haben, sollen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten einer jeden Stadt und deren Richter, bis der Zorn unsres Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt wird. 15 Nur Jonatan, der Sohn Asahels, und Jehasia, der Sohn Tikwas, standen dagegen auf, und Mesullam und Sabbetai, der Levit, unterstützten sie. 16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also: der Priester Esra sonderte sich Männer aus, die Familienhäupter ihrer Stammhäuser, und diese alle mit Namen bezeichnet, die setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats zur Untersuchung der Angelegenheit. 17 Und sie erledigten die ganze Angelegenheit der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten, bis zum ersten Tag des ersten Monats.

Verzeichnis der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten

18 Und es wurden unter den Söhnen der Priester, die fremde Frauen heimgeführt hatten, gefunden: von den Söhnen Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja; (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 die gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Frauen ausstoßen wollten, und sie bekannten die Schuld und opferten einen Schafbock für ihre Schuld. 20 Von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja. 21 Von den Söhnen Harims: Maaseja, Elia, Semaja, Jehiel und Usija. 22 von den Söhnen Pashurs: Eljeonai, Maaseja, Ismael, Netaneel, Josabad und Eleasar. 23 Von den Leviten: Josabad, Simei, Kelajah, Petachia, Juda und Elieser. 24 Von den Sängern: Eliaschib. Von den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Und von Israel: Von den Söhnen Parhos: Ramja, Jischja, Malchija, Mijamin, Eleaser, Malchija und Benaja. 26 Von den Söhnen Elams: Mattanja, Sacharja, Jechiel, Abdi, Jeremot und Elia. 27 Von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asisa. 28 Von den Söhnen Bebais: Johanan, Hananja, Sabbai, Atlai. 29 Von den Söhnen Banis: Mesullam, Mallach, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeramot. 30 Von den Söhnen Pachat-Moabs: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel, Binnui und Manasse. 31 Von den Söhnen Harims: Elieser, Jischja, Malchija, Semaja, Simeon, 32 Benjamin, Mallach, Semarja. 33 Von den Söhnen Hasums: Mattenai, Mattatta, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse, Simei. 34 Von den Söhnen Banis: Mahadai, Amram und Uel, 35 Benaja, Bedja, Keluhu, 36 Vanja, Meremot, Eljaschib. 37 Mattanja, Mattenai, Jahasai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja, Joseph. 43 Von den Söhnen Nebos: Jechiel, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel, Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Frauen genommen; und unter diesen Frauen waren etliche, welche Kinder geboren hatten.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.