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Esra - Kapitel 10

Die Umkehr des Volkes

1 Während nun Esra also betete und sein Bekenntnis ablegte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern, Frauen und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jechiels, aus den Kindern Elams, antwortete und sprach zu Esra: Wir haben uns an unserm Gott versündigt, daß wir fremde Frauen aus den Völkern des Landes heimgeführt haben. Nun aber ist noch Hoffnung für Israel! 3 Lasset uns nun einen Bund mit unserm Gott machen, daß wir alle Frauen und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat meines Herrn und derer, welche das Gebot unsres Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 Mache dich auf; dir liegt die Sache ob, wir wollen dir beistehen; führe es mutig aus! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den obersten Priestern, von den Leviten und von ganz Israel, daß sie nach diesem Wort tun wollten. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljaschibs. Er ging dort hinein und aß kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid wegen der Übertretung derer, die gefangen gewesen. 7 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß alle, die gefangen gewesen, sich nach Jerusalem versammeln sollten, 8 und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe solle mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin in Jerusalem auf den dritten Tag, das war der zwanzigste Tag des neunten Monats. Und alles Volk saß auf dem Platze vor dem Hause Gottes, zitternd um der Sache willen und wegen des Regens. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch versündigt und habt fremde Frauen heimgeführt, womit ihr die Schuld Israels noch größer machtet. 11 So leget nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, ein Bekenntnis ab und tut, was ihm wohlgefällig ist, und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen! 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es soll geschehen, wie du uns gesagt hast! 13 Aber des Volkes ist viel, und es ist Regenwetter, und man kann nicht hier draußen stehen; und es ist auch nicht ein Werk von einem oder zwei Tagen, denn wir haben der Übertretung zu viel gemacht. 14 Laßt doch unsere Obersten für die ganze Gemeinde einstehen; und alle, die in unsern Städten fremde Frauen heimgeführt haben, sollen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten einer jeden Stadt und deren Richter, bis der Zorn unsres Gottes um dieser Sache willen von uns abgewandt wird. 15 Nur Jonatan, der Sohn Asahels, und Jehasia, der Sohn Tikwas, standen dagegen auf, und Mesullam und Sabbetai, der Levit, unterstützten sie. 16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also: der Priester Esra sonderte sich Männer aus, die Familienhäupter ihrer Stammhäuser, und diese alle mit Namen bezeichnet, die setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats zur Untersuchung der Angelegenheit. 17 Und sie erledigten die ganze Angelegenheit der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten, bis zum ersten Tag des ersten Monats.

Verzeichnis der Männer, die fremde Frauen heimgeführt hatten

18 Und es wurden unter den Söhnen der Priester, die fremde Frauen heimgeführt hatten, gefunden: von den Söhnen Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja; (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 die gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Frauen ausstoßen wollten, und sie bekannten die Schuld und opferten einen Schafbock für ihre Schuld. 20 Von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja. 21 Von den Söhnen Harims: Maaseja, Elia, Semaja, Jehiel und Usija. 22 von den Söhnen Pashurs: Eljeonai, Maaseja, Ismael, Netaneel, Josabad und Eleasar. 23 Von den Leviten: Josabad, Simei, Kelajah, Petachia, Juda und Elieser. 24 Von den Sängern: Eliaschib. Von den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Und von Israel: Von den Söhnen Parhos: Ramja, Jischja, Malchija, Mijamin, Eleaser, Malchija und Benaja. 26 Von den Söhnen Elams: Mattanja, Sacharja, Jechiel, Abdi, Jeremot und Elia. 27 Von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asisa. 28 Von den Söhnen Bebais: Johanan, Hananja, Sabbai, Atlai. 29 Von den Söhnen Banis: Mesullam, Mallach, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeramot. 30 Von den Söhnen Pachat-Moabs: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel, Binnui und Manasse. 31 Von den Söhnen Harims: Elieser, Jischja, Malchija, Semaja, Simeon, 32 Benjamin, Mallach, Semarja. 33 Von den Söhnen Hasums: Mattenai, Mattatta, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse, Simei. 34 Von den Söhnen Banis: Mahadai, Amram und Uel, 35 Benaja, Bedja, Keluhu, 36 Vanja, Meremot, Eljaschib. 37 Mattanja, Mattenai, Jahasai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja, Joseph. 43 Von den Söhnen Nebos: Jechiel, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel, Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Frauen genommen; und unter diesen Frauen waren etliche, welche Kinder geboren hatten.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)