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Epheser - Kapitel 1

Zuschrift und Gruß

1 Paulus, Apostel Jesu Christi durch den Willen Gottes, an die Heiligen, die in Ephesus sind, und Gläubigen in Christus Jesus. 2 Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unsrem Vater und dem Herrn Jesus Christus!

Gottes herrliche Gnade und die Segnungen der Gläubigen in Christus

3 Gepriesen sei der Gott und Vater unsres Herrn Jesus Christus, der uns mit jedem geistlichen Segen gesegnet hat in den himmlischen Regionen durch Christus; 4 wie er uns in ihm auserwählt hat vor Grundlegung der Welt, damit wir heilig und tadellos wären vor ihm; (Römer 8.28-30) (Epheser 5.27) 5 und aus Liebe hat er uns vorherbestimmt zur Kindschaft gegen ihn selbst, durch Jesus Christus, nach dem Wohlgefallen seines Willens, 6 zum Preise der Herrlichkeit seiner Gnade, mit welcher er uns begnadigt hat in dem Geliebten; (Matthäus 3.17) 7 in ihm haben wir die Erlösung durch sein Blut, die Vergebung der Sünden nach dem Reichtum seiner Gnade, (Epheser 2.7) (Epheser 3.8) (Epheser 3.16) (Kolosser 1.14) 8 die er gegen uns überfließen ließ in aller Weisheit und Einsicht; 9 er tat uns das Geheimnis seines Willens kund, gemäß seinem wohlwollenden Ratschluß, den er gefaßt hat in ihm, (Römer 16.25) (Epheser 3.3) (Kolosser 1.26-27) 10 damit es ausgeführt würde in der Fülle der Zeiten: alles unter ein Haupt zu bringen in Christus, was im Himmel und was auf Erden ist, in ihm. (Galater 4.4) 11 In ihm haben auch wir Anteil erlangt, die wir vorherbestimmt waren nach dem Vorsatz dessen, der alles wirkt nach dem Ratschluß seines Willens, (Kolosser 1.12) 12 daß wir zum Lobe seiner Herrlichkeit dienten, die wir zuvor auf Christus gehofft hatten; 13 in ihm seid auch ihr, nachdem ihr das Wort der Wahrheit, das Evangelium eurer Rettung gehört habt, in ihm seid auch ihr, als ihr glaubtet, versiegelt worden mit dem heiligen Geiste der Verheißung, (Epheser 4.30) 14 welcher das Pfand unsres Erbes ist bis zur Erlösung des Eigentums, zum Preise seiner Herrlichkeit. (2. Korinther 1.22) (2. Korinther 5.5)

Gebet um die Erkenntnis der Herrlichkeit des Herrn Jesus Christus

15 Darum lasse auch ich, nachdem ich von eurem Glauben an den Herrn Jesus und von der Liebe zu allen Heiligen gehört habe, 16 nicht ab, für euch zu danken und in meinen Gebeten euer zu gedenken, (Kolosser 1.4) (Kolosser 1.9) 17 daß der Gott unsres Herrn Jesus Christus, der Vater der Herrlichkeit, euch den Geist der Weisheit und Offenbarung gebe in der Erkenntnis seiner selbst, 18 erleuchtete Augen des Herzens, damit ihr wißt, welches die Hoffnung seiner Berufung und welches der Reichtum der Herrlichkeit seines Erbes in den Heiligen sei, 19 welches auch die überwältigende Größe seiner Macht sei an uns, die wir glauben, vermöge der Wirksamkeit der Macht seiner Stärke, 20 welche er wirksam gemacht hat in Christus, als er ihn aus den Toten auferweckte und ihn zu seiner Rechten setzte in den himmlischen Regionen , (Psalm 110.1) 21 hoch über jedes Fürstentum und jede Gewalt, Macht und Herrschaft und jeden Namen, der genannt wird nicht allein in diesem Zeitalter, sondern auch in dem zukünftigen (Römer 8.38-39) (Philipper 2.9) (Kolosser 2.10) 22 und wobei er alles unter seine Füße tat und ihn zum Haupt über alles der Gemeinde gab, (Matthäus 28.18) (Epheser 4.15) 23 welche sein Leib ist, die Fülle dessen, der alles in allen erfüllt; (1. Korinther 12.27) (Epheser 5.30) (Kolosser 1.19)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)