1So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen Moabs wende ich solches nicht ab, weil sie die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt haben;(Jesaja 15.1)(Jeremia 48.1)2darum will ich ein Feuer nach Moab senden, das die Paläste von Kerijot verzehren soll; und Moab soll sterben im Getümmel, im Kriegslärm und beim Posaunenschall;3und ich will den Richter aus seiner Mitte vertilgen und alle seine Fürsten mit ihm umbringen, spricht der HERR.(4. Mose 24.17)
Das unabwendbare Gericht trifft auch Juda und Israel
4So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen Judas wende ich solches nicht ab, weil sie das Gesetz des HERRN verachtet und seine Satzungen nicht beobachtet haben, sondern sich durch ihre Lügen verführen ließen, welchen schon ihre Väter nachgefolgt sind;5darum will ich ein Feuer nach Juda senden, welches die Paläste Jerusalems verzehren soll.6So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen Israels wende ich solches nicht ab, weil sie den Gerechten um Geld und den Armen für ein Paar Schuhe verkaufen;(Amos 8.6)7weil sie nach dem Erdenstaub auf den Köpfen der Geringen gierig sind und die Wehrlosen vom Wege stoßen; weil Vater und Sohn zur Dirne gehen, um meinen heiligen Namen zu entheiligen;(Amos 8.4)8und auf Kleidern, die sie zum Pfand genommen, strecken sie sich aus neben jedem Altar und vertrinken Bußengelder im Hause ihrer Götter!(2. Mose 22.25)9Und doch habe ich den Amoriter vor ihnen her ausgerottet, der so hoch war wie die Zedern und so stark wie die Eichen; ich habe oben seine Frucht und unten seine Wurzel vertilgt;(4. Mose 21.21)10und ich war es, der euch aus dem Lande Ägypten heraufgebracht und euch vierzig Jahre lang in der Wüste geleitet hat bis zur Einnahme des Landes der Amoriter;11und ich habe aus euren Söhnen Propheten erweckt und aus euren Jünglingen Nasiräer; oder ist es etwa nicht so, ihr Kinder Israel? spricht der HERR.(4. Mose 6.2)12Ihr aber gabt den Nasiräern Wein zu trinken und befahlt den Propheten: Ihr sollt nicht weissagen!(Jeremia 11.21)(Amos 1.7)(Amos 7.13)13Seht, ich will eine Last auf euch legen, wie die eines Wagens, der voller Garben ist.14Da wird dem Schnellen das Fliehen vergehen und dem Starken seine Kraft versagen, und der Held wird seine Seele nicht retten können,15und der Bogenschütze wird nicht standhalten und der Leichtfüßige nicht entrinnen und der Richter seine Seele nicht erretten;16auch wer unter den Helden ein tapferes Herz hat, der wird nackt entfliehen, spricht der HERR.
1"Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15)(Hesekiel 47.17)2Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3darunter der von Naftali, 4dann der von Manasse, 5von Efraïm, 6von Ruben 7und von Juda. 8An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1)9Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15)12sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16)17und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7)22Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins.23Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24daneben der Anteil von Simeon, 25der von Issachar, 26Sebulon, 27und Gad. 28Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19)29Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr."30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13)32Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'."(Hesekiel 43.7)(Offenbarung 21.3)