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Amos - Kapitel 1

Das unabwendbare Gericht Gottes über Israels Nachbarvölker

1 Dies sind die Worte, welche Amos, der unter den Hirten von Tekoa war, über Israel geschaut hat in den Tagen Ussias, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Sohnes des Joas, des Königs von Israel, zwei Jahre vor dem Erdbeben. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.1) (Amos 7.14) (Sacharja 14.5) 2 Er sprach: Der HERR wird aus Zion brüllen und seine Stimme von Jerusalem her hören lassen; da werden die Auen der Hirten verdorren, und der Gipfel des Karmel wird verwelken. (Jeremia 25.30) 3 So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen von Damaskus wende ich solches nicht ab, nämlich weil sie Gilead mit eisernen Schlitten zerdroschen haben; (Jesaja 17.1-3) 4 darum will ich ein Feuer in das Haus Hasaels senden, das die Paläste Benhadads verzehren soll; 5 und ich will den Riegel von Damaskus zerbrechen und die Bewohner des Freveltals ausrotten samt dem, der das Zepter im Lusthause hält; und das Syrervolk soll nach Kir in die Verbannung wandern, spricht der HERR. (2. Könige 16.9) 6 So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen von Gaza wende ich solches nicht ab, weil sie Gefangene in voller Zahl abgeführt und an Edom ausgeliefert haben; (2. Chronik 28.17-18) (Jeremia 47.1) 7 darum will ich ein Feuer in die Mauern von Gaza senden, das seine Paläste verzehren soll; 8 und ich will die Bewohner von Asdod ausrotten und den, der in Askalon das Zepter hält, und will meine Hand wider Ekron wenden, daß umkommen soll, wer von den Philistern noch übrig ist, spricht Gott, der HERR. 9 So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen der Stadt Tyrus wende ich solches nicht ab, weil sie Gefangene in voller Zahl an Edom ausgeliefert und des Bruderbundes nicht gedacht haben. (Jesaja 23.1) 10 Darum will ich ein Feuer in die Mauern von Tyrus senden, das ihre Paläste verzehren soll. 11 So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen Edoms wende ich solches nicht ab, weil er seinen Bruder mit dem Schwerte verfolgt und sein Erbarmen erstickt und seinem Zorn stets den Lauf gelassen und seinen Grimm allezeit behalten hat; (5. Mose 23.8) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.10) 12 darum will ich ein Feuer nach Teman senden, welches die Paläste von Bozra verzehren soll. 13 So spricht der HERR: Wegen drei und wegen vier Übertretungen der Kinder Ammon wende ich solches nicht ab, weil sie die Schwangern in Gilead aufgeschlitzt haben, um ihr eigenes Gebiet zu erweitern; (Jeremia 49.1) 14 darum will ich ein Feuer in den Mauern von Rabba anzünden, das ihre Paläste verzehren soll, unter Kriegsgeschrei am Tage der Schlacht und im Wetter am Tage des Sturms. 15 Und ihr König muß in die Gefangenschaft wandern und seine Fürsten samt ihm, spricht der HERR.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)