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5. Mose - Kapitel 9

Mose warnt das Volk vor Selbstgerechtigkeit – Erinnerung an Israels Versagen und Moses Mittlerdienst

1 Höre, Israel: Du wirst heute über den Jordan gehen, daß du hineinkommest, Völker zu überwältigen, die größer und stärker sind als du, große Städte einzunehmen, die himmelhoch befestigt sind, (5. Mose 1.28) 2 ein großes und hochgewachsenes Volk, die Kinder Enak, die du kennst, von denen du auch sagen gehört hast: Wer kann den Kindern Enak widerstehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So sollst du heute wissen, daß der HERR, dein Gott, vor dir hergeht, ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vertilgen und sie vor dir her unterwerfen und sie vertreiben und eilends umbringen, wie dir der HERR verheißen hat. (5. Mose 4.24) 4 Wenn sie nun der HERR, dein Gott, vor dir her ausgestoßen hat, so sprich nicht in deinem Herzen: Um meiner eigenen Gerechtigkeit willen hat der HERR mich hereingeführt, dieses Land einzunehmen, so doch der HERR diese Heiden wegen ihres gottlosen Wesens vor dir her vertreibt. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Denn nicht um deiner Gerechtigkeit und um deines aufrichtigen Herzens willen kommst du hinein, ihr Land einzunehmen, sondern um ihres gottlosen Wesens willen vertreibt der HERR, dein Gott, diese Heiden, und damit er das Wort halte, das der HERR deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. 6 So wisse nun, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen der HERR, dein Gott, dir dieses gute Land einzunehmen gibt; denn du bist ein halsstarriges Volk! (2. Mose 32.9) 7 Denke daran und vergiß nicht, wie du den HERRN, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast, und daß ihr von dem Tage an, da du aus Ägyptenland zogest, bis zu eurer Ankunft an diesem Ort widerspenstig gewesen seid gegen den HERRN. 8 Denn am Horeb erzürntet ihr den HERRN so, daß der HERR euch im Zorn vertilgen wollte; (2. Mose 32.1) 9 als ich auf den Berg gegangen war, die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit euch machte, da blieb ich vierzig Tage und vierzig Nächte lang auf dem Berge und aß kein Brot und trank kein Wasser. 10 Da gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung, geredet hat. 11 Und nach vierzig Tagen und vierzig Nächten gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes. 12 Und der HERR sprach zu mir: Mache dich auf und geh eilends hinab von hier; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat Verderben angerichtet. Sie sind von dem Wege, den Ich ihnen geboten habe, eilends abgetreten und haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und der HERR sprach also zu mir: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein halsstarriges Volk! 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel ausrotte! Ich will aus dir ein stärkeres und größeres Volk machen, als dieses ist. 15 Als ich mich nun wandte und von dem Berge ging, der im Feuer brannte, und die zwei Tafeln des Bundes in meinen beiden Händen hatte, 16 da sah ich es , und siehe, da hattet ihr euch an dem HERRN, eurem Gott, versündigt, indem ihr euch ein gegossenes Kalb gemacht und eilends von dem Wege abgetreten waret, den der HERR euch geboten hatte. 17 Da faßte ich beide Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen; 18 und ich fiel vor dem HERRN nieder wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und aß kein Brot und trank kein Wasser um aller eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, da ihr solches Übel tatet vor den Augen des HERRN, ihn zu erzürnen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn ich fürchtete mich vor dem Zorn und Grimm, womit der HERR über euch so sehr erzürnt war, daß er euch vertilgen wollte. Und der HERR erhörte mich auch diesmal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron war der HERR sehr zornig, daß er ihn vertilgen wollte; aber ich bat auch für Aaron zu jener Zeit. 21 Doch eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, nahm ich und verbrannte es mit Feuer und zerschlug es und zermalmte es, bis es Staub war, und warf den Staub in den Bach, der vom Berge fließt. 22 Auch zu Tabeera und zu Massa und bei den Lustgräbern erzürntet ihr den HERRN. (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als der Herr euch aus Kadesch-Barnea sandte und sprach: Gehet hinauf und nehmet das Land ein, das ich euch gegeben habe, waret ihr dem Munde des HERRN, eures Gottes, widerspenstig und glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Denn ihr seid widerspenstig gewesen gegen den HERRN, solange ich euch kenne! 25 Als ich nun vor dem HERRN niederfiel jene vierzig Tage und vierzig Nächte lang (so lange lag ich da, weil der HERR gesagt hatte, er wolle euch vertilgen) (5. Mose 9.18) 26 da bat ich den HERRN und sprach: Ach, Herr HERR, verdirb dein Volk und dein Erbteil nicht, das du durch deine große Kraft erlöst und mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt hast! 27 Gedenke an deine Knechte Abraham, Isaak und Jakob! Kehre dich nicht an die Hartnäckigkeit und an das gottlose Wesen und an die Sünden dieses Volkes; 28 daß nicht das Land, daraus du uns geführt hast, sage: Der HERR konnte sie nicht in das Land bringen, das er ihnen versprochen hat, und er hat sie darum ausgeführt, weil er ihnen gram ward, damit er sie in der Wüste töte. (4. Mose 14.16) 29 Denn sie sind dein Volk und dein Erbteil, das du mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arm ausgeführt hast.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)