5. Mose - Kapitel 9
Mose warnt das Volk vor Selbstgerechtigkeit – Erinnerung an Israels Versagen und Moses Mittlerdienst
1 Höre, Israel: Du wirst heute über den Jordan gehen, daß du hineinkommest, Völker zu überwältigen, die größer und stärker sind als du, große Städte einzunehmen, die himmelhoch befestigt sind, (5. Mose 1.28) 2 ein großes und hochgewachsenes Volk, die Kinder Enak, die du kennst, von denen du auch sagen gehört hast: Wer kann den Kindern Enak widerstehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So sollst du heute wissen, daß der HERR, dein Gott, vor dir hergeht, ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vertilgen und sie vor dir her unterwerfen und sie vertreiben und eilends umbringen, wie dir der HERR verheißen hat. (5. Mose 4.24) 4 Wenn sie nun der HERR, dein Gott, vor dir her ausgestoßen hat, so sprich nicht in deinem Herzen: Um meiner eigenen Gerechtigkeit willen hat der HERR mich hereingeführt, dieses Land einzunehmen, so doch der HERR diese Heiden wegen ihres gottlosen Wesens vor dir her vertreibt. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Denn nicht um deiner Gerechtigkeit und um deines aufrichtigen Herzens willen kommst du hinein, ihr Land einzunehmen, sondern um ihres gottlosen Wesens willen vertreibt der HERR, dein Gott, diese Heiden, und damit er das Wort halte, das der HERR deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. 6 So wisse nun, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen der HERR, dein Gott, dir dieses gute Land einzunehmen gibt; denn du bist ein halsstarriges Volk! (2. Mose 32.9) 7 Denke daran und vergiß nicht, wie du den HERRN, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast, und daß ihr von dem Tage an, da du aus Ägyptenland zogest, bis zu eurer Ankunft an diesem Ort widerspenstig gewesen seid gegen den HERRN. 8 Denn am Horeb erzürntet ihr den HERRN so, daß der HERR euch im Zorn vertilgen wollte; (2. Mose 32.1) 9 als ich auf den Berg gegangen war, die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit euch machte, da blieb ich vierzig Tage und vierzig Nächte lang auf dem Berge und aß kein Brot und trank kein Wasser. 10 Da gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung, geredet hat. 11 Und nach vierzig Tagen und vierzig Nächten gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes. 12 Und der HERR sprach zu mir: Mache dich auf und geh eilends hinab von hier; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat Verderben angerichtet. Sie sind von dem Wege, den Ich ihnen geboten habe, eilends abgetreten und haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und der HERR sprach also zu mir: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein halsstarriges Volk! 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel ausrotte! Ich will aus dir ein stärkeres und größeres Volk machen, als dieses ist. 15 Als ich mich nun wandte und von dem Berge ging, der im Feuer brannte, und die zwei Tafeln des Bundes in meinen beiden Händen hatte, 16 da sah ich es , und siehe, da hattet ihr euch an dem HERRN, eurem Gott, versündigt, indem ihr euch ein gegossenes Kalb gemacht und eilends von dem Wege abgetreten waret, den der HERR euch geboten hatte. 17 Da faßte ich beide Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen; 18 und ich fiel vor dem HERRN nieder wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und aß kein Brot und trank kein Wasser um aller eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, da ihr solches Übel tatet vor den Augen des HERRN, ihn zu erzürnen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn ich fürchtete mich vor dem Zorn und Grimm, womit der HERR über euch so sehr erzürnt war, daß er euch vertilgen wollte. Und der HERR erhörte mich auch diesmal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron war der HERR sehr zornig, daß er ihn vertilgen wollte; aber ich bat auch für Aaron zu jener Zeit. 21 Doch eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, nahm ich und verbrannte es mit Feuer und zerschlug es und zermalmte es, bis es Staub war, und warf den Staub in den Bach, der vom Berge fließt. 22 Auch zu Tabeera und zu Massa und bei den Lustgräbern erzürntet ihr den HERRN. (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als der Herr euch aus Kadesch-Barnea sandte und sprach: Gehet hinauf und nehmet das Land ein, das ich euch gegeben habe, waret ihr dem Munde des HERRN, eures Gottes, widerspenstig und glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Denn ihr seid widerspenstig gewesen gegen den HERRN, solange ich euch kenne! 25 Als ich nun vor dem HERRN niederfiel jene vierzig Tage und vierzig Nächte lang (so lange lag ich da, weil der HERR gesagt hatte, er wolle euch vertilgen) (5. Mose 9.18) 26 da bat ich den HERRN und sprach: Ach, Herr HERR, verdirb dein Volk und dein Erbteil nicht, das du durch deine große Kraft erlöst und mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt hast! 27 Gedenke an deine Knechte Abraham, Isaak und Jakob! Kehre dich nicht an die Hartnäckigkeit und an das gottlose Wesen und an die Sünden dieses Volkes; 28 daß nicht das Land, daraus du uns geführt hast, sage: Der HERR konnte sie nicht in das Land bringen, das er ihnen versprochen hat, und er hat sie darum ausgeführt, weil er ihnen gram ward, damit er sie in der Wüste töte. (4. Mose 14.16) 29 Denn sie sind dein Volk und dein Erbteil, das du mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arm ausgeführt hast.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)