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5. Mose - Kapitel 7

Der HERR befiehlt die Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du; (5. Mose 31.3) 2 und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; du sollst deine Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch ihre Töchter für deine Söhne nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie werden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie andern Göttern dienen; so wird dann der Zorn des HERRN über euch ergrimmen und euch bald vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr mit ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen, ihre Bildsäulen zerbrechen, ihre Astartenbilder zerschlagen und ihre Götzen mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3)

Israel – das heilige Volk des HERRN

6 Denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk; dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die auf Erden sind, zum Volk des Eigentums erwählt. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht darum, weil ihr zahlreicher wäret als alle Völker, hat der HERR Lust zu euch gehabt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern weil der HERR euch liebte und weil er den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen, darum hat der HERR euch mit mächtiger Hand ausgeführt und dich von dem Diensthause aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten, erlöst. 9 So sollst du nun wissen, daß der HERR, dein Gott, der wahre Gott ist, der treue Gott, welcher den Bund und die Gnade denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote bewahren, auf tausend Geschlechter; (2. Mose 20.6) 10 er vergilt aber auch einem jeden, der ihn haßt, ins Angesicht und bringt ihn um; er versäumt nicht, dem zu vergelten, der ihn haßt, sondern bezahlt ihm ins Angesicht. 11 So sollst du nun die Gebote, Satzungen und Rechte bewahren, die ich dir heute gebiete, daß du sie tuest! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17)

Ermutigung und Segensverheißung für die Einnahme des Landes

12 Und es wird geschehen, wenn ihr diese Rechte höret, sie bewahret und tut, so wird der HERR, dein Gott, auch dir den Bund und die Gnade bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Und er wird dich lieben und dich segnen und mehren; er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Korn, deinen Most und dein Öl, den Wurf deiner Kühe und die Zucht deiner Schafe, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Du wirst vor allen Völkern gesegnet werden. Es wird kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare unter dir sein, auch nicht unter deinem Vieh. 15 Der HERR wird alle Krankheiten von dir tun und wird keine von den bösen Seuchen der Ägypter, die du gesehen hast, auf dich legen, sondern wird sie allen denen zufügen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker verschlingen, die der HERR, dein Gott, dir gibt. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir zur Schlinge werden. (Josua 23.13) 17 Wirst du aber in deinem Herzen sagen: Diese Völker sind zahlreicher als ich, wie kann ich sie vertreiben? (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 so fürchte dich nicht vor ihnen! Gedenke doch an das, was der HERR, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat; 19 an die gewaltigen Proben, die du mit Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder und an die mächtige Hand und den ausgestreckten Arm, womit der HERR, dein Gott, dich ausführte. Also wird der HERR, dein Gott, allen Völkern tun, vor denen du dich fürchtest! (5. Mose 4.34) 20 Dazu wird der HERR, dein Gott, Hornissen unter sie senden, um die Übriggebliebenen umzubringen, die sich vor dir verbergen. (2. Mose 23.28-30) 21 Laß dir nicht grauen vor ihnen, denn der HERR, dein Gott, ist unter dir, ein großer und schrecklicher Gott. 22 Und zwar wird der HERR, dein Gott, diese Völker nach und nach vertreiben; du kannst sie nicht rasch aufreiben, sonst würden sich die Tiere des Feldes zu deinem Schaden vermehren. 23 Der HERR, dein Gott, wird sie vor dir hingeben und sie in große Verwirrung bringen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du sollst ihre Namen unter dem Himmel austilgen. Niemand wird dir widerstehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die Bilder ihrer Götter sollst du mit Feuer verbrennen; und du sollst nicht begehren des Silbers oder Goldes, das daran ist, und es nicht zu dir nehmen, daß du nicht dadurch gefangen werdest; denn solches ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 26 Darum sollst du den Greuel nicht in dein Haus bringen, daß du nicht in den gleichen Bann kommest wie sie; sie sollen dir ein Abscheu und ein Greuel sein; denn sie sind dem Bann verfallen! (Josua 7.11)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.