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5. Mose - Kapitel 7

Der HERR befiehlt die Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du; (5. Mose 31.3) 2 und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; du sollst deine Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch ihre Töchter für deine Söhne nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie werden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie andern Göttern dienen; so wird dann der Zorn des HERRN über euch ergrimmen und euch bald vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr mit ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen, ihre Bildsäulen zerbrechen, ihre Astartenbilder zerschlagen und ihre Götzen mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3)

Israel – das heilige Volk des HERRN

6 Denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk; dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die auf Erden sind, zum Volk des Eigentums erwählt. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht darum, weil ihr zahlreicher wäret als alle Völker, hat der HERR Lust zu euch gehabt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern weil der HERR euch liebte und weil er den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen, darum hat der HERR euch mit mächtiger Hand ausgeführt und dich von dem Diensthause aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten, erlöst. 9 So sollst du nun wissen, daß der HERR, dein Gott, der wahre Gott ist, der treue Gott, welcher den Bund und die Gnade denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote bewahren, auf tausend Geschlechter; (2. Mose 20.6) 10 er vergilt aber auch einem jeden, der ihn haßt, ins Angesicht und bringt ihn um; er versäumt nicht, dem zu vergelten, der ihn haßt, sondern bezahlt ihm ins Angesicht. 11 So sollst du nun die Gebote, Satzungen und Rechte bewahren, die ich dir heute gebiete, daß du sie tuest! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17)

Ermutigung und Segensverheißung für die Einnahme des Landes

12 Und es wird geschehen, wenn ihr diese Rechte höret, sie bewahret und tut, so wird der HERR, dein Gott, auch dir den Bund und die Gnade bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Und er wird dich lieben und dich segnen und mehren; er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Korn, deinen Most und dein Öl, den Wurf deiner Kühe und die Zucht deiner Schafe, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Du wirst vor allen Völkern gesegnet werden. Es wird kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare unter dir sein, auch nicht unter deinem Vieh. 15 Der HERR wird alle Krankheiten von dir tun und wird keine von den bösen Seuchen der Ägypter, die du gesehen hast, auf dich legen, sondern wird sie allen denen zufügen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker verschlingen, die der HERR, dein Gott, dir gibt. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir zur Schlinge werden. (Josua 23.13) 17 Wirst du aber in deinem Herzen sagen: Diese Völker sind zahlreicher als ich, wie kann ich sie vertreiben? (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 so fürchte dich nicht vor ihnen! Gedenke doch an das, was der HERR, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat; 19 an die gewaltigen Proben, die du mit Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder und an die mächtige Hand und den ausgestreckten Arm, womit der HERR, dein Gott, dich ausführte. Also wird der HERR, dein Gott, allen Völkern tun, vor denen du dich fürchtest! (5. Mose 4.34) 20 Dazu wird der HERR, dein Gott, Hornissen unter sie senden, um die Übriggebliebenen umzubringen, die sich vor dir verbergen. (2. Mose 23.28-30) 21 Laß dir nicht grauen vor ihnen, denn der HERR, dein Gott, ist unter dir, ein großer und schrecklicher Gott. 22 Und zwar wird der HERR, dein Gott, diese Völker nach und nach vertreiben; du kannst sie nicht rasch aufreiben, sonst würden sich die Tiere des Feldes zu deinem Schaden vermehren. 23 Der HERR, dein Gott, wird sie vor dir hingeben und sie in große Verwirrung bringen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du sollst ihre Namen unter dem Himmel austilgen. Niemand wird dir widerstehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die Bilder ihrer Götter sollst du mit Feuer verbrennen; und du sollst nicht begehren des Silbers oder Goldes, das daran ist, und es nicht zu dir nehmen, daß du nicht dadurch gefangen werdest; denn solches ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 26 Darum sollst du den Greuel nicht in dein Haus bringen, daß du nicht in den gleichen Bann kommest wie sie; sie sollen dir ein Abscheu und ein Greuel sein; denn sie sind dem Bann verfallen! (Josua 7.11)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)