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5. Mose - Kapitel 6

Gottesfurcht und Gehorsam – die Voraussetzungen des Segens

1 Dies sind die Gebote, Satzungen und Rechte, die der HERR, euer Gott, euch zu lehren geboten hat, daß ihr sie tun sollt im Lande, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen; 2 daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest und beobachtest alle seine Satzungen und Gebote, die ich dir gebiete, du und deine Kinder und deine Kindeskinder alle Tage deines Lebens, auf daß du lange lebest. 3 So höre nun, Israel, und siehe, daß du sie tuest, daß es dir wohl gehe und ihr sehr gemehret werdet im Lande, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, versprochen hat.

Das Gebot, den HERRN zu lieben und sein Wort zu bewahren

4 Höre Israel, der HERR ist unser Gott, der HERR allein. (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit aller deiner Kraft! (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du auf dem Herzen tragen, (5. Mose 11.18-20) 7 und du sollst sie deinen Kindern fleißig einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst; (1. Mose 18.19) 8 und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen dir zum Schmuck zwischen deinen Augen sein; (2. Mose 13.9) 9 und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.

Warnung vor Untreue und Götzendienst im Land Kanaan

10 Wenn dich nun der HERR, dein Gott, in das Land bringen wird, das er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er dir große und gute Städte gebe, die du nicht gebaut hast, 11 und Häuser, alles Guten voll, die du nicht gebaut hast, und ausgehauene Brunnen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Ölbäume, die du nicht gepflanzt hast, und wenn du davon essen und satt werden wirst, (5. Mose 8.10) 12 so hüte dich, des HERRN zu vergessen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Diensthause, geführt hat; 13 sondern du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören; (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 und ihr sollt nicht andern Göttern nachfolgen, den Göttern der Völker, die um euch her sind. 15 Denn der HERR, dein Gott, der in deiner Mitte wohnt, ist ein eifersüchtiger Gott; es könnte der Zorn des HERRN, deines Gottes, über dir entbrennen und dich von der Erde vertilgen. (2. Mose 20.5) 16 Ihr sollt den HERRN, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn zu Massa versucht habt! (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Beobachtet genau die Gebote des HERRN, eures Gottes, und seine Zeugnisse und seine Satzungen, die er dir geboten hat, 18 daß du tuest, was recht und gut ist vor den Augen des HERRN, damit es dir wohl gehe und du hineinkommest und das gute Land einnehmest, das der HERR deinen Vätern zugeschworen hat, 19 und alle deine Feinde vor dir her verjagest; wie der HERR geredet hat. (2. Mose 23.27-28)

Das Zeugnis der Erretteten vor ihren Kindern

20 Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat? (2. Mose 13.14) 21 So sollst du deinem Sohne sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der HERR führte uns mit mächtiger Hand aus Ägypten, (Psalm 44.2) 22 und der HERR tat vor unsern Augen große und schlimme Zeichen und Wunder in Ägypten an dem Pharao und an seinem ganzen Hause 23 und führte uns von dannen aus, daß er uns hierher brächte und uns das Land gäbe, das er unsern Vätern geschworen hat. 24 Darum hat uns der Herr geboten, alle diese Satzungen zu halten, daß wir den HERRN, unsern Gott, fürchten und es uns wohl gehe alle Tage und wir am Leben erhalten werden, wie es heute der Fall ist. 25 Und es wird uns zur Gerechtigkeit dienen, wenn wir darauf achten, alle diese Gebote vor dem HERRN, unserm Gott, zu tun, wie er uns geboten hat.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)