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5. Mose - Kapitel 6

Gottesfurcht und Gehorsam – die Voraussetzungen des Segens

1 Dies sind die Gebote, Satzungen und Rechte, die der HERR, euer Gott, euch zu lehren geboten hat, daß ihr sie tun sollt im Lande, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen; 2 daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest und beobachtest alle seine Satzungen und Gebote, die ich dir gebiete, du und deine Kinder und deine Kindeskinder alle Tage deines Lebens, auf daß du lange lebest. 3 So höre nun, Israel, und siehe, daß du sie tuest, daß es dir wohl gehe und ihr sehr gemehret werdet im Lande, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, versprochen hat.

Das Gebot, den HERRN zu lieben und sein Wort zu bewahren

4 Höre Israel, der HERR ist unser Gott, der HERR allein. (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit aller deiner Kraft! (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du auf dem Herzen tragen, (5. Mose 11.18-20) 7 und du sollst sie deinen Kindern fleißig einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst; (1. Mose 18.19) 8 und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen dir zum Schmuck zwischen deinen Augen sein; (2. Mose 13.9) 9 und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.

Warnung vor Untreue und Götzendienst im Land Kanaan

10 Wenn dich nun der HERR, dein Gott, in das Land bringen wird, das er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er dir große und gute Städte gebe, die du nicht gebaut hast, 11 und Häuser, alles Guten voll, die du nicht gebaut hast, und ausgehauene Brunnen, die du nicht ausgehauen hast, Weinberge und Ölbäume, die du nicht gepflanzt hast, und wenn du davon essen und satt werden wirst, (5. Mose 8.10) 12 so hüte dich, des HERRN zu vergessen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Diensthause, geführt hat; 13 sondern du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören; (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 und ihr sollt nicht andern Göttern nachfolgen, den Göttern der Völker, die um euch her sind. 15 Denn der HERR, dein Gott, der in deiner Mitte wohnt, ist ein eifersüchtiger Gott; es könnte der Zorn des HERRN, deines Gottes, über dir entbrennen und dich von der Erde vertilgen. (2. Mose 20.5) 16 Ihr sollt den HERRN, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn zu Massa versucht habt! (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Beobachtet genau die Gebote des HERRN, eures Gottes, und seine Zeugnisse und seine Satzungen, die er dir geboten hat, 18 daß du tuest, was recht und gut ist vor den Augen des HERRN, damit es dir wohl gehe und du hineinkommest und das gute Land einnehmest, das der HERR deinen Vätern zugeschworen hat, 19 und alle deine Feinde vor dir her verjagest; wie der HERR geredet hat. (2. Mose 23.27-28)

Das Zeugnis der Erretteten vor ihren Kindern

20 Wenn dich nun dein Sohn in Zukunft fragen und sagen wird: Was sind das für Zeugnisse, Satzungen und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat? (2. Mose 13.14) 21 So sollst du deinem Sohne sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der HERR führte uns mit mächtiger Hand aus Ägypten, (Psalm 44.2) 22 und der HERR tat vor unsern Augen große und schlimme Zeichen und Wunder in Ägypten an dem Pharao und an seinem ganzen Hause 23 und führte uns von dannen aus, daß er uns hierher brächte und uns das Land gäbe, das er unsern Vätern geschworen hat. 24 Darum hat uns der Herr geboten, alle diese Satzungen zu halten, daß wir den HERRN, unsern Gott, fürchten und es uns wohl gehe alle Tage und wir am Leben erhalten werden, wie es heute der Fall ist. 25 Und es wird uns zur Gerechtigkeit dienen, wenn wir darauf achten, alle diese Gebote vor dem HERRN, unserm Gott, zu tun, wie er uns geboten hat.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)