zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 5

Die Wiederholung der zehn Gebote

1 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede; lernet und behaltet sie, daß ihr sie tuet! 2 Der HERR, unser Gott, hat auf dem Berge Horeb einen Bund mit uns gemacht. (2. Mose 19.5) 3 Nicht mit unsern Vätern hat er diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir heute hier sind und alle leben. (5. Mose 29.14) 4 Von Angesicht zu Angesicht hat der HERR auf dem Berge aus dem Feuer heraus mit euch geredet. (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 Ich stand zu derselben Zeit zwischen dem HERRN und euch, um euch des HERRN Worte zu verkündigen; denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und ginget nicht auf den Berg. Und er sprach: (2. Mose 19.16) 6 Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt habe: (2. Mose 20.1) 7 Du sollst keine andern Götter neben mir haben. (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder dessen, das droben im Himmel, noch dessen, das unten auf Erden, noch dessen, das in den Wassern unter der Erde ist. (5. Mose 27.15) 9 Bete sie nicht an und diene ihnen nicht; denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, welcher heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied derer, die mich hassen, 10 und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. 11 Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht. 12 Beobachte den Sabbattag, daß du ihn heiligest, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat. 13 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun; 14 aber am siebenten Tag ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun, weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Ochs, noch dein Esel, noch all dein Vieh, noch dein Fremdling, der innerhalb deiner Tore ist, damit dein Knecht und deine Magd ruhen wie du. 15 Denn du sollst bedenken, daß du auch Knecht gewesen bist in Ägyptenland, und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen mit mächtiger Hand und ausgestrecktem Arm ausgeführt hat. Darum hat dir der HERR, dein Gott, geboten, daß du den Sabbattag halten sollst. (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, auf daß du lange lebest, und es dir wohl gehe in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir gibt. 17 Du sollst nicht töten. 18 Du sollst nicht ehebrechen. 19 Du sollst nicht stehlen. (2. Mose 31.18) 20 Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten. 21 Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes; laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, noch seines Ackers, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat. (5. Mose 4.33)

Mose als Mittler zwischen Gott und dem Volk

22 Das sind die Worte, die der HERR zu eurer ganzen Gemeinde redete auf dem Berge, mitten aus dem Feuer, den Wolken und der Dunkelheit, mit gewaltiger Stimme, und er tat nichts dazu. Und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln und gab sie mir. 23 Als ihr aber die Stimme aus der Finsternis hörtet und der Berg im Feuer brannte, da tratet ihr zu mir, alle Obersten eurer Stämme und eure Ältesten und sprachet: 24 Siehe, der HERR, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und seine Majestät sehen lassen, und wir haben aus dem Feuer heraus seine Stimme gehört; heute haben wir gesehen, daß Gott mit den Menschen redet und sie am Leben bleiben. 25 Und nun, warum sollen wir sterben? denn dieses große Feuer wird uns verzehren. Wenn wir die Stimme des HERRN, unsres Gottes, noch mehr hören, so müssen wir sterben. 26 Denn wer von allem Fleische könnte die Stimme des lebendigen Gottes aus dem Feuer heraus reden hören, wie wir, und am Leben bleiben? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3) 27 Tritt du hinzu und höre alles, was der HERR, unser Gott, reden wird, und sage du es uns; alles, was der HERR, unser Gott, zu dir reden wird, das wollen wir hören und tun! 28 Als aber der HERR den Wortlaut eurer Rede hörte, die ihr mit mir redetet, sprach der HERR zu mir: Ich habe den Wortlaut der Rede dieses Volkes gehört, die sie mit dir geredet haben. Es ist alles gut, was sie gesagt haben. 29 O wenn sie doch immer ein solches Herz hätten, mich zu fürchten und alle meine Gebote zu halten ihr Leben lang, daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Gehe hin und sage ihnen: Kehret heim in eure Hütten! 31 Du aber sollst vor mir stehen, daß ich mit dir rede alle Gebote und Satzungen und Rechte, die du sie lehren sollst, daß sie darnach tun im Lande, das ich ihnen zu besitzen gebe! 32 So gebt nun acht, daß ihr tuet, wie der HERR, euer Gott, euch geboten hat, und weichet nicht, weder zur Rechten noch zur Linken, 33 sondern wandelt in allen Wegen, die euch der HERR, euer Gott, geboten hat, daß ihr leben möget, und daß es euch wohl gehe, und ihr lange lebet im Lande, das ihr einnehmen werdet!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 23

Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.
3 Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache. (3. Mose 19.15)
4 Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen. (Lukas 6.27)
5 Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine um seinetwillen. 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19)
7 Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.
8 Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1)
11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf daß dein Ochs und Esel ruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11)
13 Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Und anderer Götter Namen sollt ihr nicht gedenken, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden. (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste. Opfervorschriften

14 Dreimal sollt ihr mir Feste halten im Jahr:
15 das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten, daß du sieben Tage ungesäuertes Brot essest, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen. Erscheint aber nicht leer vor mir. (2. Mose 12.15) 16 Und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast. Und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit eingesammelt hast vom Felde. 17 Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.
18 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. (2. Mose 12.10)
19 Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen und Verheißungen für die Zukunft

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und bringe dich an den Ort, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19)
21 Darum hüte dich vor seinem Angesicht und gehorche seiner Stimme und erbittere ihn nicht; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, und mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme hören und tun alles, was ich dir sagen werde, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir her geht und dich bringt an die Amoriter, Hethiter, Pheresiter, Kanaaniter, Heviter und Jebusiter und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen und nicht tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Götzen umreißen und zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3)
25 Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Es soll nichts Unträchtiges noch Unfruchtbares sein in deinem Lande, und ich will dich lassen alt werden. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir her senden und alles Volk verzagt machen, dahin du kommst, und will dir alle deine Feinde in die Flucht geben.
28 Ich will Hornissen vor dir her senden, die vor dir her ausjagen die Heviter, Kanaaniter und Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie nicht auf ein Jahr ausstoßen vor dir, auf daß nicht das Land wüst werde und sich wilde Tiere wider dich mehren; 30 einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du wächsest und das Land besitzest. 31 Und will deine Grenze setzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Strom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Einwohner des Landes, daß du sie sollst ausstoßen vor dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sondern laß sie nicht wohnen in deinem Lande, daß sie dich nicht verführen wider mich. Denn wo du ihren Göttern dienst, wird dir's zum Fall geraten. (Richter 2.3)