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5. Mose - Kapitel 4

Israel soll das Gesetz Gottes bewahren und tun

1 Und nun höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich euch zu tun lehre, auf daß ihr lebet und hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der HERR, der Gott eurer Väter, gibt. 2 Ihr sollt nichts hinzutun zu dem Worte, das ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, damit ihr die Gebote des HERRN, eures Gottes, haltet, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was der HERR wegen des Baal-Peor getan hat. Denn alle, die Baal-Peor nachwandelten, hat der HERR, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt! (4. Mose 25.3) 4 Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebet alle heute noch. 5 Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt im Lande, darein ihr kommen werdet, um es in Besitz zu nehmen. 6 So behaltet sie nun und tut sie; denn das ist eure Weisheit und euer Verstand vor allen Völkern. Wenn sie alle diese Gebote hören, werden sie sagen: Wie ist doch dieses große Volk ein so weises und verständiges Volk! 7 Denn wo ist ein so großes Volk, zu dem sich die Götter also nahen, wie der HERR, unser Gott, es tut, so oft wir ihn anrufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und wo ist ein so großes Volk, das so gerechte Satzungen und Rechte habe, wie dieses ganze Gesetz ist, das ich euch heute vorlege? 9 Nur hüte dich und bewahre deine Seele wohl, daß du die Geschichten nicht vergessest, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen alle Tage deines Lebens; sondern du sollst sie deinen Kindern und Kindeskindern kundtun; (Psalm 103.2) 10 was geschah an dem Tage, als du vor dem HERRN, deinem Gott, standest am Berge Horeb, als der HERR zu mir sprach: Versammle mir das Volk, daß ich sie meine Worte hören lasse, und damit sie mich fürchten lernen alle Tage ihres Lebens auf Erden, und damit sie die Worte auch ihre Kinder lehren. (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 Und ihr tratet herzu und standet unten am Berg. Aber der Berg brannte im Feuer bis in den Himmel hinein, der voller Finsternis, Wolken und Dunkel war. 12 Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Die Stimme seiner Worte hörtet ihr, aber ihr sahet keine Gestalt, sondern vernahmet nur die Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu halten gebot, nämlich die zehn Worte, die er auf zwei steinerne Tafeln schrieb. (2. Mose 31.18) 14 Und der HERR gebot mir zu jener Zeit, daß ich euch die Satzungen und Rechte lehre, die ihr tun sollt in dem Lande, darein ihr ziehet, um es einzunehmen.

Warnung vor dem Götzendienst

15 So bewahret nun eure Seelen wohl, weil ihr keine Gestalt gesehen habt an dem Tage, als der HERR aus dem Feuer heraus mit euch redete auf dem Berge Horeb; 16 daß ihr nicht verderblich handelt und euch irgend ein gemeißeltes Bild machet, irgend eine männliche oder weibliche Figur, (2. Mose 20.4) 17 oder das Bild irgend eines Viehes, das auf Erden ist, oder eines Vogels, der am Himmel fliegt, 18 oder das Bild eines Reptils, das auf dem Erdboden kriecht, oder der Fische, die im Wasser unter der Erde sind; 19 daß du deine Augen auch nicht gen Himmel hebest, und die Sonne und den Mond und die Sterne und das ganze Heer des Himmels beschauest und dich verführen lassest, sie anzubeten und ihnen zu dienen, die doch der HERR, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat der HERR angenommen und aus dem eisernen Ofen, aus Ägypten, geführt, daß ihr sein Erbvolk sein solltet, wie es heute der Fall ist. (2. Mose 19.5-6) 21 Und der HERR war um euretwillen so zornig über mich, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen, noch in das gute Land kommen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt; (5. Mose 3.26) 22 sondern ich muß in diesem Lande sterben und darf nicht über den Jordan gehen; ihr aber dürft hinübergehen und jenes gute Land einnehmen. 23 So hütet euch nun, daß ihr des Bundes des HERRN, eures Gottes, den er mit euch gemacht hat, nicht vergesset und euch nicht Bilder machet von irgend einer Gestalt, was der HERR, dein Gott, dir verboten hat. 24 Denn der HERR, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifriger Gott. (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn du nun Kinder und Kindeskinder zeugst und ihr alt werdet im Lande und verderblich handelt und euch Bilder machet von irgend einer Gestalt und vor dem HERRN, eurem Gott, Übles tut, daß ihr ihn erzürnet, 26 so rufe ich heute Himmel und Erde zu Zeugen wider euch an, daß ihr gewiß bald umkommen werdet in dem Lande, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es einzunehmen; ihr werdet nicht lange darin wohnen, sondern sicherlich vertilgt werden! (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und der HERR wird euch unter die Völker zerstreuen, und es wird eine geringe Zahl von euch übrigbleiben unter den Heiden, dahin euch der HERR führen wird. 28 Daselbst werdet ihr den Göttern dienen, die der Menschen Hände Werk sind, Holz und Stein, die weder sehen noch hören noch essen noch riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Wenn du aber daselbst den HERRN, deinen Gott, suchen wirst, so wirst du ihn finden, ja wenn du ihn von ganzem Herzen und von ganzer Seele suchen wirst. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 Wenn du in der Not bist und dich alle diese Dinge treffen, so wirst du in den letzten Tagen zu dem HERRN, deinem Gott, umkehren und seiner Stimme gehorsam sein; (3. Mose 26.40) 31 denn der HERR, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; Er wird dich nicht verlassen, noch verderben; Er wird auch des Bundes, den er deinen Vätern geschworen hat, nicht vergessen.

Der HERR ist der alleinige Gott

32 Denn frage doch nach den früheren Zeiten, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, als Gott den Menschen auf Erden erschuf, und von einem Ende des Himmels bis zum andern, ob je ein solch großes Ding geschehen oder je dergleichen gehört worden sei: 33 Ob je ein Volk die Stimme Gottes gehört habe aus dem Feuer reden, wie du sie gehört hast, und dennoch lebe; (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 oder ob je ein Gott versucht habe, hinzugehen und sich ein Volk mitten aus einem andern Volk zu nehmen durch große Prüfungen, durch Zeichen, durch Wunder, durch Kampf und durch eine mächtige Hand und durch einen ausgestreckten Arm und durch schreckliche, große Taten, wie das alles der HERR, euer Gott, mit euch in Ägypten vor deinen Augen getan hat? (5. Mose 7.19) 35 Dir ist es gezeigt worden, auf daß du wissest, daß der HERR Gott ist, und keiner sonst als er allein. (5. Mose 32.39) 36 Er hat dich vom Himmel her seine Stimme hören lassen, daß er dich unterwiese; und auf Erden hat er dir sein großes Feuer gezeigt, und du hast seine Worte aus dem Feuer gehört. 37 Und weil er deine Väter liebte, darum hat er ihren Samen nach ihnen erwählt und dich in eigener Person durch seine große Kraft aus Ägypten ausgeführt, (2. Mose 33.14) 38 daß er vor dir her größere und stärkere Völker, als du bist, vertriebe, und dich in ihr Land führte und dasselbe dir zum Erbteil gäbe, wie es heute der Fall ist. 39 So sollst du nun heute wissen und zu Herzen fassen, daß der HERR der alleinige Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden, und keiner sonst. 40 Darum beobachte seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehen, und du wirst lange leben in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, für alle Zeiten.

Drei Freistädte

41 Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2) 42 damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unversehens getötet hat, ohne ihm zuvor feind gewesen zu sein, (daß er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe) 43 nämlich Bezer in der Steppe, im ebenen Lande, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

Einleitung zur Verkündigung des Gesetzes vor dem Einzug in Kanaan

44 Dies ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorlegte; 45 das sind die Zeugnisse, die Satzungen und Rechte, welche Mose den Kindern Israel sagte, als sie aus Ägypten gezogen waren, 46 diesseits des Jordan, im Tal, Beth-Peor gegenüber, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon wohnte, den Mose und die Kinder Israel schlugen, als sie aus Ägypten zogen, und dessen Land sie einnahmen, 47 samt dem Lande Ogs, des Königs zu Basan, der beiden Könige der Amoriter, die diesseits des Jordan waren, gegen Aufgang der Sonne; 48 von Aroer an, welche am Ufer des Arnon liegt, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon. (5. Mose 3.8-9) 49 Und die ganze Ebene diesseits des Jordan, gegen Aufgang, bis an das Meer der Ebene unterhalb der Abhänge des Pisga.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.