zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 34

Moses Tod

1 Und Mose stieg von den Steppen Moabs auf den Berg Nebo, auf die Spitze des Pisga, Jericho gegenüber. Da zeigte ihm der HERR das ganze Land: (5. Mose 3.27) 2 Gilead bis nach Dan, das ganze Naphtali, das Land Ephraim und Manasse und das ganze Land Juda bis zum westlichen Meer; 3 auch den Süden und den Kreis der Ebene von Jericho, der Palmenstadt, bis nach Zoar. 4 Und der HERR sprach zu ihm: Dies ist das Land, welches ich Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen habe, als ich sprach: «Deinem Samen will ich es geben!» Ich lasse es dich mit deinen Augen sehen, aber hinübergehen sollst du nicht. (1. Mose 12.7) 5 Also starb Mose, der Knecht des HERRN, daselbst im Lande der Moabiter, nach dem Befehl des HERRN; (5. Mose 32.50) 6 und er begrub ihn im Tal, im Lande Moab, Beth-Peor gegenüber; aber niemand hat sein Grab erfahren bis auf den heutigen Tag. (Judas 1.9) 7 Und Mose war hundertundzwanzig Jahre alt, da er starb: seine Augen waren nicht schwach geworden, und seine Kraft war nicht gewichen. 8 Die Kinder Israel aber beweinten Mose in den Steppen Moabs dreißig Tage lang; dann hörten sie auf zu weinen und zu trauern um Mose. (4. Mose 20.29) 9 Josua aber, der Sohn Nuns, war mit dem Geist der Weisheit erfüllt; denn Mose hatte seine Hände auf ihn gelegt; und die Kinder Israel gehorchten ihm und taten, wie der HERR Mose geboten hatte. (4. Mose 27.18) 10 Es stand aber in Israel kein Prophet mehr auf wie Mose, welchen der HERR kannte von Angesicht zu Angesicht, (2. Mose 33.11) (4. Mose 12.6-8) 11 in allen Zeichen und Wundern, zu welchen der HERR ihn beauftragt hatte, sie in Ägyptenland an dem Pharao und an allen seinen Knechten und an seinem ganzen Lande zu tun; 12 und in allen gewaltigen Handlungen und großen, bewunderungswürdigen Taten, welche Mose vor den Augen von ganz Israel verrichtete.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)