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5. Mose - Kapitel 33

Moses prophetischer Segen über die zwölf Stämme

1 Dies ist der Segen, mit welchem Mose, der Mann Gottes, die Kinder Israel vor seinem Tode gesegnet hat. (1. Mose 49.1) 2 Er sprach: Der HERR kam vom Sinai, sein Licht ging ihnen auf von Seir her: er ließ es leuchten vom Gebirge Paran und kam von heiligen Zehntausenden her, aus seiner Rechten ging ein feuriges Gesetz für sie. (Judas 1.14) 3 Ja, er hat die Völker lieb; alle seine Heiligen waren in deiner Hand; und sie lagerten zu deinen Füßen, ein jeder nahm von deinen Worten. 4 Mose hat uns das Gesetz anbefohlen, das Erbteil der Gemeinde Jakobs. 5 Und er ward König über Jeschurun, als sich die Häupter des Volkes versammelten, sich vereinigten die Stämme Israels. (2. Mose 15.18) (2. Mose 19.7-8) (Jesaja 44.2) 6 Ruben lebe und sterbe nicht; seine Leute sollen zu zählen sein! 7 Und für Juda sprach er: HERR, du wollest Judas Stimme hören und ihn bringen zu seinem Volk! Hat er mit seinen Händen zu streiten, so hilf du ihm vor seinen Feinden! 8 Von Levi aber sagte er: Deine Rechte und deine Lichter gehören deinem heiligen Mann, den du versucht hast zu Massa, mit dem du gehadert hast am Haderwasser; (2. Mose 17.1) (2. Mose 28.30) (4. Mose 20.1) 9 welcher von seinem Vater und von seiner Mutter sagt: «Ich sehe sie nicht!» und seine Brüder nicht kennt und von seinen Söhnen nichts weiß; denn deine Worte beobachteten und deinen Bund bewahrten sie; (2. Mose 32.26-29) (Matthäus 10.37) 10 die werden Jakob deine Rechte lehren und Israel dein Gesetz; sie werden Räucherwerk vor deine Nase legen und ganze Opfer auf deinen Altar. 11 Segne, HERR, sein Vermögen, und laß dir seiner Hände Werk gefallen; zerschmettere die Lenden seiner Widersacher und seiner Hasser, damit sie nicht aufkommen! 12 Zu Benjamin sprach er: Des Herrn Liebling möge sicher wohnen; ihn schirme er, ja ihn, den ganzen Tag, und wohne zwischen seinen Schultern! 13 Von Joseph aber sagte er: Sein Land sei vom HERRN gesegnet mit himmlischen Gütern, mit Tau und mit der Flut, die drunten ruht; 14 mit der köstlichen Frucht, die in der Sonne reift, und mit den köstlichen Früchten, welche die Monde sprossen lassen; 15 mit dem Besten, was auf den uralten Bergen wächst, und mit den köstlichen Früchten, welche die ewigen Hügel tragen; 16 mit dem Besten, was auf der Erde wächst und sie erfüllt; und das Wohlgefallen dessen, der im Busche wohnt, komme auf Josephs Haupt und auf den Scheitel des Geweihten unter seinen Brüdern! (1. Mose 49.26) (2. Mose 3.2) 17 Prächtig ist er wie sein erstgeborener Stier, Hörner hat er wie ein Büffel; damit stößt er die Völker allzumal bis an die Enden der Erde. Das sind die Zehntausende von Ephraim und jenes die Tausende von Manasse! 18 Und zu Sebulon sprach er: Freue dich, Sebulon, deiner Reisen, und du, Issaschar, deiner Hütten! 19 Sie werden Völker auf den Berg einladen, um daselbst Opfer der Gerechtigkeit darzubringen; denn den Reichtum des Meeres werden sie saugen und die verborgenen Schätze des Sandes. 20 Und zu Gad sprach er: Gesegnet sei, der Gad Raum schafft! Wie eine Löwin legt er sich nieder und zerreißt Arm und Scheitel. 21 Und er ersah sich das erste Stück; daselbst lag das Teil eines Anführers bereit; und er trat an die Spitze des Volkes, vollstreckte des HERRN Gerechtigkeit und seine Gerichte, vereint mit Israel. (4. Mose 32.1) 22 Und zu Dan sprach er: Dan ist ein junger Leu, der aus Basan hervorschießt. 23 Und zu Naphtali sprach er: Naphtali werde gesättigt mit Gnade und voll vom Segen des HERRN; Meer und Mittag seien sein! 24 Und zu Asser sprach er: Asser sei der gesegnetste Sohn; er sei der Liebling seiner Brüder und tauche seinen Fuß in Öl! 25 Eisen und Erz seien deine Riegel; und wie deine Tage, so sei deine Kraft! 26 Niemand ist gleich dem Gott Jeschuruns, der dir zu Hilfe am Himmel einherfährt und auf den Wolken in seiner Majestät. (Jesaja 44.2) 27 Eine Zuflucht ist der alte Gott, und unter dir breitet er ewige Arme aus. Er hat die Feinde vor dir her gejagt und zu dir gesagt: Vertilge sie! 28 Und so kann Israel sicher wohnen; abgesondert der Quell Jakobs, in einem Lande voll Korn und Most; und sein Himmel träufelt Tau. (4. Mose 23.9) 29 Wohl dir, Israel! Wer ist dir gleich, du Volk, das durch den HERRN gerettet ist? Er ist dein hilfreicher Schild und dein siegreiches Schwert. Deine Feinde werden dir schmeicheln, du aber sollst über ihre Höhen wegschreiten. (5. Mose 4.7-8) (Psalm 33.12) (Psalm 144.15)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)