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5. Mose - Kapitel 32

Das Lied Moses

1 Merket auf, ihr Himmel, denn ich will reden, und du Erde, vernimm die Rede meines Mundes! (5. Mose 31.28) (Jesaja 1.2) 2 Meine Lehre triefe wie der Regen, meine Rede fließe wie der Tau, wie die Regenschauer auf das Gras, und wie die Tropfen auf das Kraut. (Jesaja 55.10-11) 3 Denn ich will den Namen des HERRN verkündigen: Gebt unserm Gott die Ehre! 4 Er ist ein Fels: Vollkommen ist sein Tun; ja alle seine Wege sind gerecht. Gott ist wahrhaftig ohne Falsch; gerecht und fromm ist er. 5 Mit Ihm haben es verderbt, die nicht seine Kinder sind, sondern Schandflecken, ein verkehrtes und verdrehtes Geschlecht. (Jesaja 1.2-4) 6 Dankest du also dem HERRN, du törichtes und unweises Volk? Ist er nicht dein Vater, dem du gehörst, der dich gemacht und bereitet hat? (2. Mose 4.22) (Jesaja 63.16) (Maleachi 1.6) 7 Denke an die vorigen Tage; merke auf die Jahre der vorigen Geschlechter! Frage deinen Vater, der wird dir's verkündigen; deine Alten, die werden dir's sagen: (Psalm 77.12) 8 Als der Allerhöchste den Völkern ihr Erbe austeilte und die Kinder der Menschen voneinander schied, da setzte er die Grenzen der Völker fest nach der Zahl der Kinder Israel. (1. Mose 11.8) (Apostelgeschichte 17.26) 9 Denn des HERRN Teil ist sein Volk. Jakob ist das Los seines Erbteils. 10 Er hat ihn in der Wüste gefunden, im einsamen, öden Jammertal. Er beschützte ihn, gab acht auf ihn und behütete ihn wie seinen Augapfel, (Psalm 17.8) (Sacharja 2.12) 11 wie ein Adler seine Nestbrut aufstört, über seinen Jungen schwebt, seine Flügel ausbreitet, sie aufnimmt und auf seinen Schwingen trägt. (2. Mose 19.4) (Psalm 36.8) 12 Der HERR allein leitete ihn, und kein fremder Gott war mit ihm. 13 Er führte ihn über die Höhen der Erde und speiste ihn mit dem Ertrag der Felder, ließ ihn Honig aus den Felsen saugen und Öl aus dem harten Gestein; 14 Butter von den Kühen und Milch von den Schafen, samt dem Fette der Lämmer und Widder, der Stiere Basans und der Böcke, mit dem allerbesten Weizen; und du trankest lauter Traubenblut. 15 Da aber Jeschurun fett ward, schlug er aus. Du bist fett, dick und feist geworden! Und er ließ fahren den Gott, der ihn gemacht, und verwarf den Fels seines Heils. (5. Mose 31.20) (Jesaja 44.2) 16 Sie erregten seine Eifersucht durch fremde Götter; durch Greuel erzürnten sie ihn. 17 Sie opferten den Götzen, die nicht Gott sind, Göttern, die sie nicht kannten; neuen Göttern, die aus der Nähe gekommen waren, die eure Väter nicht gefürchtet haben. 18 Den Fels, der dich gezeugt hat, ließest du außer acht; und du vergaßest des Gottes, der dich gemacht hat. 19 Als der Herr es sah, verwarf er sie, weil ihn seine Söhne und seine Töchter erzürnt haben. 20 Und er sprach: Ich will mein Angesicht vor ihnen verbergen; ich will sehen, wo es zuletzt mit ihnen hinaus will; denn sie sind ein verkehrtes Geschlecht, sie sind Kinder, bei denen keine Treue ist. 21 Sie haben mich zum Eifer gereizt mit dem, was kein Gott ist, durch ihre Götzen haben sie mich erzürnt; und ich will sie auch reizen durch ein Volk, das kein Volk ist; durch ein törichtes Volk will ich sie zum Zorne reizen! (Jeremia 2.11) (Römer 10.19) 22 Denn ein Feuer ist durch meinen Zorn angezündet, das bis in die unterste Tiefe des Totenreichs hinab brennen und das Land samt seinem Gewächs verzehren und die Grundfesten der Berge in Flammen verwandeln wird. 23 Ich will Unglück wider sie häufen, ich will alle meine Pfeile gegen sie verschießen. (Psalm 91.5) 24 Vor Hunger sollen sie verschmachten; von brennender Seuche und giftiger Pest sollen sie verzehrt werden. Ich will die Zähne der Tiere samt dem Gift der Schlangen, die im Staube kriechen, unter sie senden. 25 Draußen soll das Schwert sie der Kinder berauben und in den Kammern drin der Schrecken: den Jüngling und die Jungfrau, den Säugling und den grauen Mann. 26 Ich hätte gesagt: «Ich will sie wegblasen, will ihr Gedächtnis unter den Menschen ausrotten!» 27 wenn ich nicht den Zorn des Feindes scheute; daß ihre Feinde solches einem Fremden zuschreiben und sagen würden: Unsre Hand war erhoben, nicht der HERR hat solches alles getan! 28 Denn es ist ein Volk, an dem aller Rat verloren ist, und das keinen Verstand besitzt. (Jesaja 27.11) (Jeremia 4.22) 29 Wenn sie weise wären, so würden sie das beherzigen, sie würden an ihre Zukunft denken! 30 Wie könnte einer ihrer Tausend jagen und zwei Zehntausend in die Flucht schlagen, wenn ihr Fels sie nicht verkauft und der HERR sie nicht preisgegeben hätte? (3. Mose 26.8) (3. Mose 26.36-37) 31 Denn nicht wie unser Fels ist ihr Fels; das müssen unsre Feinde selbst zugeben. 32 Denn vom Weinstock zu Sodom und von den Gefilden Gomorras stammen ihre Reben; ihre Trauben sind giftige Trauben; sie haben bittere Beeren. (Jesaja 1.10) 33 Ihr Wein ist Drachengeifer und wütendes Otterngift. 34 Ist solches nicht bei mir aufbewahrt und in meinen Archiven versiegelt? (5. Mose 29.28) 35 Mein ist die Rache und die Vergeltung, zu der Zeit, da ihr Fuß wanken wird; denn die Zeit ihres Verderbens ist nahe, und ihr Verhängnis eilt herzu. (Psalm 94.1) (Römer 12.19) (Hebräer 10.30) 36 Denn der HERR wird sein Volk richten und sich über seine Knechte erbarmen, wenn er sieht, daß jeder Halt entschwunden ist und Mündige samt den Unmündigen dahin sind. (1. Könige 14.10) 37 Und er wird sagen: Wo sind ihre Götter, der Fels, in dem sie sich bargen, 38 welche das Fett ihrer Opfer aßen und den Wein ihres Trankopfers tranken? Lasset sie aufstehen und euch helfen und euch beschirmen! (Richter 10.14) 39 Sehet nun, daß Ich, Ich allein es bin und kein Gott neben mir ist. Ich kann töten und lebendig machen, ich kann zerschlagen und kann heilen, und niemand kann aus meiner Hand erretten! (2. Mose 15.26) (5. Mose 4.35) (1. Samuel 2.6) (Hiob 5.18) (Jesaja 45.5) (Hosea 6.1-2) 40 Denn ich hebe meine Hand zum Himmel empor und sage: Ich lebe ewig! (2. Mose 6.8) (Hesekiel 33.11) 41 Wenn ich mein blitzendes Schwert geschliffen habe und meine Hand zum Gerichte greift, so will ich Rache nehmen an meinen Feinden und meinen Hassern vergelten. 42 Ich will meine Pfeile mit Blut tränken, und mein Schwert soll Fleisch fressen; vom Blut der Erschlagenen und Gefangenen, vom Haupt der feindlichen Fürsten. 43 Jubelt, ihr Heiden, seinem Volke zu! Denn er wird das Blut seiner Knechte rächen und seinen Feinden vergelten; aber sein Land und sein Volk wird er entsündigen! (Römer 15.10)

Das Wort Gottes ist Leben

44 Und Mose kam und trug dieses ganze Lied wörtlich vor den Ohren des Volkes vor, er und Josua, der Sohn Nuns. 45 Und als Mose solches alles zu ganz Israel geredet hatte, sprach er zu ihnen: 46 Nehmet zu Herzen alle Worte, die ich euch heute bezeuge, daß ihr sie euren Kindern anbefehlet, damit sie darauf achten, alle Worte dieses Gesetzes zu befolgen. (5. Mose 6.7) 47 Denn das ist kein leeres Wort für euch, sondern es ist euer Leben, und durch dieses Wort werdet ihr euer Leben verlängern in dem Lande, dahin ihr über den Jordan gehet, um es einzunehmen. (3. Mose 18.5)

Mose wird aufgefordert, den Berg Nebo zu besteigen

48 Und der HERR redete mit Mose an demselben Tage und sprach: 49 Steige auf dieses Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, welcher im Moabiterlande, Jericho gegenüber liegt, und beschaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum geben werde; (4. Mose 27.12) (4. Mose 33.48) 50 und dann sollst du sterben auf dem Berge, auf welchen du steigen wirst, und zu deinem Volk versammelt werden, wie dein Bruder Aaron auf dem Berge Hor starb und zu seinem Volk versammelt wurde; (4. Mose 20.23) 51 weil ihr euch an mir versündigt habt unter den Kindern Israel, beim Haderwasser zu Kadesch, in der Wüste Zin, da ihr mich nicht geheiligt habt unter den Kindern Israel. (4. Mose 20.12-13) 52 Denn du wirst das Land vor dir zwar sehen; aber du sollst nicht in das Land hineinkommen, das ich den Kindern Israel gebe. (5. Mose 34.4)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.