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5. Mose - Kapitel 30

Verheißung der Wiederherstellung Israels

1 Es wird aber geschehen, wenn das alles über dich kommt, der Segen und der Fluch, die ich dir vorgelegt habe, und du es zu Herzen nimmst unter all den Völkern, dahin dich der HERR, dein Gott, verstoßen hat, (5. Mose 28.1) 2 und wenn du umkehrst zu dem HERRN, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchst, du und deine Kinder, von ganzem Herzen und von ganzer Seele, in allem, was ich dir heute gebiete; (3. Mose 26.40) 3 so wird der HERR, dein Gott, dein Gefängnis wenden und sich deiner erbarmen und wird dich wieder sammeln aus allen Völkern, dahin dich der HERR, dein Gott, zerstreut hat. (Jeremia 29.14) (Jeremia 32.37) (Amos 9.14) 4 Und wenn du auch bis an das Ende des Himmels verstoßen wärest, so wird dich doch der HERR, dein Gott, von dannen sammeln und dich von dannen holen. 5 Und der HERR, dein Gott, wird dich in das Land zurückbringen, das deine Väter besessen haben, und du wirst es einnehmen, und er wird dir wohltun und dich mehren, mehr als deine Väter. 6 Und der HERR, dein Gott, wird dein Herz und das Herz deines Samens beschneiden, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest von ganzem Herzen und von ganzer Seele, auf daß du leben mögest. (5. Mose 10.16) (Jeremia 4.4) (Hesekiel 11.19) (Römer 2.29) (Kolosser 2.11) 7 Aber alle diese Flüche wird der HERR, dein Gott, auf deine Feinde legen und auf die, welche dich hassen und verfolgen. 8 Du aber wirst umkehren und der Stimme des HERRN gehorchen, daß du befolgest alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete. 9 Und der HERR, dein Gott, wird dir Überfluß geben in allen Werken deiner Hände, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes, an der Frucht deines Landes zu deinem Besten; denn der HERR wird sich über dich wiederum freuen, zu deinem Besten, wie er sich über deine Väter gefreut hat, 10 wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und seine Gebote und seine Satzungen befolgest, die in diesem Gesetzbuch geschrieben stehen, wenn du zu dem HERRN, deinem Gott, zurückkehrst von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 11 Denn dieses Gebot, das ich dir heute gebiete, ist dir nicht zu wunderbar und nicht zu fern. 12 Es ist nicht im Himmel, daß du sagen müßtest: Wer will für uns zum Himmel fahren und es uns holen und verkündigen, daß wir es tun? (Römer 10.6) (Römer 10.8) 13 Es ist auch nicht jenseits des Meeres, daß du sagen müßtest: Wer will uns über das Meer fahren und es uns holen und verkündigen, daß wir es tun? 14 Sondern das Wort ist sehr nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, daß du es tun kannst.

Die Wahl zwischen Leben und Tod, Segen und Fluch

15 Siehe, ich habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse. (5. Mose 2.15) (5. Mose 11.26) (5. Mose 28.2) 16 Was ich dir heute gebiete, ist, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst und seine Gebote, seine Satzungen und seine Rechte haltest, auf daß du leben mögest und gemehrt werdest; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen im Lande, darein du ziehst, um es einzunehmen. 17 Wenn sich aber dein Herz abwendet und du nicht gehorchst, sondern dich bestimmen lässest, andere Götter anzubeten und ihnen zu dienen, 18 so verkündige ich euch heute, daß ihr gewiß umkommen und nicht lange leben werdet in dem Lande, in das du über den Jordan ziehst, um es einzunehmen. (5. Mose 4.26) 19 Ich nehme heute Himmel und Erde wider euch zu Zeugen: Ich habe euch Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt; so erwähle nun das Leben, auf daß du lebest, du und dein Same, (5. Mose 4.26) 20 indem du den HERRN, deinen Gott, liebst, seiner Stimme gehorchst und ihm anhangst; denn das ist dein Leben und bedeutet Verlängerung deiner Tage, die du zubringen darfst im Lande, das der HERR deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, zu geben geschworen hat.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)