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5. Mose - Kapitel 3

Die Niederlage von Og, dem König von Baschan

1 Als wir uns aber wandten und den Weg nach Basan hinaufzogen, rückte Og, der König zu Basan, uns entgegen mit seinem ganzen Volk, um bei Edrei zu streiten. (4. Mose 21.33-35) 2 Da sprach der HERR zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn und sein ganzes Volk samt seinem Lande in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og zu Basan in unsere Hand, samt seinem ganzen Volk; so schlugen wir ihn, daß keiner entrann und übrigblieb. 4 Und wir gewannen zu jener Zeit alle seine Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs zu Basan. 5 Alle diese Städte waren fest, mit hohen Mauern, Toren und Riegeln versehen; außerdem hatte es sehr viele andere Flecken ohne Mauern. 6 Und wir vollstreckten an ihnen den Bann, wie wir es mit Sihon, dem König zu Hesbon, gemacht hatten; an allen Städten vollstreckten wir den Bann, dazu an allen Männern, Weibern und Kindern. 7 Aber alles Vieh und die Beute aller Städte raubten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, diesseits des Jordan, vom Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier hießen den Hermon Sirjon, aber die Amoriter hießen ihn Senir), (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte auf Ebene und ganz Gilead und ganz Basan, bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan. 11 (Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)

Die Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

12 Dieses Land nahmen wir zu der Zeit ein von Aroer an, die am Arnon liegt. Und ich gab das halbe Gebirge Gilead samt seinen Städten den Rubenitern und Gaditern. (4. Mose 32.33) 13 Aber das übrige Gilead und ganz Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob; das ganze Basan hieß das Land der Rephaiter. 14 (Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.) 15 Dem Machir aber gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und Gaditern gab ich das Land von Gilead bis an den Bach Arnon, der mitten im Tal die Grenze bildet, und bis an den Jabbok, den Grenzfluß der Kinder Ammon, 17 dazu die Ebene und den Jordan, welcher die Grenze bildet vom See Genezareth bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer, unterhalb der Abhänge des Pisga, welcher östlich davon liegt. 18 Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dieses Land zum Besitztum gegeben; so zieht nun gerüstet vor euren Brüdern, den Kindern Israel her, alle streitbaren Männer. 19 Aber eure Weiber und Kinder und euer Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) lasset in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe bringt, wie euch, bis auch sie das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, jenseits des Jordan gibt; und alsdann sollt ihr wiederkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe.

Gott verwehrt Mose den Eintritt ins verheißene Land

21 Und dem Josua gebot ich zu jener Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was der HERR, euer Gott, diesen beiden Königen getan hat; also wird der HERR allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch! (5. Mose 1.30) 23 Und ich flehte zum HERRN um Gnade zu jener Zeit und sprach: 24 Ach, HERR, HERR, du hast angefangen, deinem Knechte zu zeigen deine Majestät und deine starke Hand; denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht gleichtun könnte? 25 Laß mich doch hinübergehen und das gute Land sehen jenseits des Jordan, dieses gute Gebirge und den Libanon! 26 Aber der HERR war zornig über mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern der HERR sprach zu mir: Laß es genug sein! Sage mir kein Wort mehr in dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und beschaue es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua, stärke ihn und schärfe ihm ein, daß er hinüberziehe vor dem Volk und ihnen das Land, das du sehen wirst, zum Erbe austeile. (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Also blieben wir im Tal, Beth-Peor gegenüber.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)