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5. Mose - Kapitel 3

Die Niederlage von Og, dem König von Baschan

1 Als wir uns aber wandten und den Weg nach Basan hinaufzogen, rückte Og, der König zu Basan, uns entgegen mit seinem ganzen Volk, um bei Edrei zu streiten. (4. Mose 21.33-35) 2 Da sprach der HERR zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn und sein ganzes Volk samt seinem Lande in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og zu Basan in unsere Hand, samt seinem ganzen Volk; so schlugen wir ihn, daß keiner entrann und übrigblieb. 4 Und wir gewannen zu jener Zeit alle seine Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs zu Basan. 5 Alle diese Städte waren fest, mit hohen Mauern, Toren und Riegeln versehen; außerdem hatte es sehr viele andere Flecken ohne Mauern. 6 Und wir vollstreckten an ihnen den Bann, wie wir es mit Sihon, dem König zu Hesbon, gemacht hatten; an allen Städten vollstreckten wir den Bann, dazu an allen Männern, Weibern und Kindern. 7 Aber alles Vieh und die Beute aller Städte raubten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, diesseits des Jordan, vom Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier hießen den Hermon Sirjon, aber die Amoriter hießen ihn Senir), (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte auf Ebene und ganz Gilead und ganz Basan, bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan. 11 (Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)

Die Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

12 Dieses Land nahmen wir zu der Zeit ein von Aroer an, die am Arnon liegt. Und ich gab das halbe Gebirge Gilead samt seinen Städten den Rubenitern und Gaditern. (4. Mose 32.33) 13 Aber das übrige Gilead und ganz Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob; das ganze Basan hieß das Land der Rephaiter. 14 (Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.) 15 Dem Machir aber gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und Gaditern gab ich das Land von Gilead bis an den Bach Arnon, der mitten im Tal die Grenze bildet, und bis an den Jabbok, den Grenzfluß der Kinder Ammon, 17 dazu die Ebene und den Jordan, welcher die Grenze bildet vom See Genezareth bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer, unterhalb der Abhänge des Pisga, welcher östlich davon liegt. 18 Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dieses Land zum Besitztum gegeben; so zieht nun gerüstet vor euren Brüdern, den Kindern Israel her, alle streitbaren Männer. 19 Aber eure Weiber und Kinder und euer Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) lasset in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe bringt, wie euch, bis auch sie das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, jenseits des Jordan gibt; und alsdann sollt ihr wiederkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe.

Gott verwehrt Mose den Eintritt ins verheißene Land

21 Und dem Josua gebot ich zu jener Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was der HERR, euer Gott, diesen beiden Königen getan hat; also wird der HERR allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch! (5. Mose 1.30) 23 Und ich flehte zum HERRN um Gnade zu jener Zeit und sprach: 24 Ach, HERR, HERR, du hast angefangen, deinem Knechte zu zeigen deine Majestät und deine starke Hand; denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht gleichtun könnte? 25 Laß mich doch hinübergehen und das gute Land sehen jenseits des Jordan, dieses gute Gebirge und den Libanon! 26 Aber der HERR war zornig über mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern der HERR sprach zu mir: Laß es genug sein! Sage mir kein Wort mehr in dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und beschaue es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua, stärke ihn und schärfe ihm ein, daß er hinüberziehe vor dem Volk und ihnen das Land, das du sehen wirst, zum Erbe austeile. (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Also blieben wir im Tal, Beth-Peor gegenüber.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.