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5. Mose - Kapitel 29

Der Bund des HERRN mit Israel im Land Moab

1 Dies sind die Worte des Bundes, welchen der HERR dem Mose mit den Kindern Israel zu schließen gebot, in der Moabiter Land; außer dem Bunde, den er mit ihnen am Horeb schloß. (2. Mose 19.4) 2 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gesehen, was der HERR in Ägyptenland vor euren Augen dem Pharao und allen seinen Knechten und seinem ganzen Lande getan hat, 3 die großen Beweise, welche deine Augen gesehen haben, diese Zeichen und großen Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und der HERR hat euch bis auf den heutigen Tag noch kein verständiges Herz gegeben, Augen, welche sehen, und Ohren, die da hören. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt. Eure Kleider sind an euch nicht zerlumpt und dein Schuh ist an deinem Fuß nicht zerrissen. 6 Ihr habt kein Brot gegessen und weder Wein noch starkes Getränk getrunken, auf daß ihr erfahret, daß ich der HERR, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, zogen Sihon, der König zu Hesbon, und Og, der König zu Basan, uns entgegen, um mit uns zu streiten; (4. Mose 32.1) 8 und wir schlugen sie und nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Erbteil. 9 So bewahret nun die Worte dieses Bundes und tut darnach, damit ihr alles weislich vollbringet, was ihr tut. 10 Ihr alle steht heute vor dem HERRN, eurem Gott, eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Amtleute, alle Männer Israels; 11 eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der in deinem Lager ist, deine Holzhauer sowohl als deine Wasserschöpfer: 12 um einzutreten in den Bund des HERRN, deines Gottes, und in seinen Eid, den der HERR, dein Gott, heute mit dir macht, 13 auf daß er dich heute einsetze als sein Volk, und daß er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Denn ich schließe diesen Bund und diesen Eid nicht mit euch allein,

Folgen einer Abwendung von Gott

15 sondern sowohl mit euch, die ihr heute hier seid und mit uns stehet vor dem HERRN, unserm Gott, als auch mit denen, die heute nicht bei uns sind. 16 Denn ihr wisset, wie wir in Ägyptenland gewohnt haben und mitten durch die Völker gezogen sind, wie ihr an ihnen vorüberginget; 17 und ihr sahet ihre Greuel und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind. (Hebräer 12.15) 18 Darum hütet euch, daß nicht etwa ein Mann oder ein Weib, ein Geschlecht oder ein Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von dem HERRN, unserm Gott, abwende, und der hingehe, den Göttern dieser Völker zu dienen; daß nicht etwa eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage; 19 und daß keiner, wenn er die Worte dieses Fluches hört, sich dennoch in seinem Herzen glücklich preise und spreche: «Ich werde Frieden haben, wenn ich schon wandle in der Verstocktheit meines Herzens!»; so daß alsdann weggerafft würde das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Denn der HERR wird nicht geneigt sein, einem solchen zu vergeben, sondern alsdann wird der HERR seinen Zorn und seinen Eifer rauchen lassen über einen solchen Mann, und es werden sich auf ihn alle Flüche legen, die in diesem Buche geschrieben sind; und der HERR wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und der HERR wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück absondern, gemäß allen Flüchen des Bundes, die in dem Buche dieses Gesetzes geschrieben sind; 22 so daß die Nachkommen, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Ländern kommen, sagen werden; wenn sie die Plagen dieses Landes und die Krankheiten sehen, welche der HERR demselben auferlegt hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 und wie er dieses ganze Land mit Schwefel und Salz verbrannt hat, daß es nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, daß nichts Grünes darauf wächst, gleichwie Sodom, Gomorra, Adama und Zeboim umgekehrt worden sind, welche der HERR in seinem Zorn und Grimm umgekehrt hat 24 ja, alle diese Völker werden fragen: Warum hat der HERR diesem Lande also getan? Was bedeutet dieser gewaltige, grimmige Zorn? 25 Dann wird man antworten: Weil sie den Bund des HERRN, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloß, als er sie aus Ägyptenland führte; 26 und weil sie hingegangen sind und andern Göttern gedient und sie angebetet haben, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hat. 27 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über dieses Land, daß er über sie alle Flüche kommen ließ, die in diesem Buche geschrieben sind! 28 Und der HERR hat sie aus ihrem Lande verstoßen mit Zorn, Grimm und großer Ungnade und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es heute der Fall ist! (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Die Geheimnisse sind des HERRN, unseres Gottes, die geoffenbarten Dinge aber sind für uns und unsere Kinder bestimmt ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.