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5. Mose - Kapitel 28

Segnungen für Gehorsam

1 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, wirklich gehorchst und darauf achtest zu tun alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, daß dich dann der HERR, dein Gott, erhöhen wird über alle Völker auf Erden. (5. Mose 26.19) 2 Und alle diese Segnungen werden über dich kommen und dich treffen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt und gesegnet auf dem Lande. 4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, die Frucht deines Viehes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, und gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen lassen; auf einem Weg werden sie wider dich ausziehen und auf sieben Wegen vor dir fliehen. 8 Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich aufrechterhalten als sein heiliges Volk, wie er dir geschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und in seinen Wegen wandeln wirst; (2. Mose 19.5-6) 10 dann werden alle Völker auf Erden sehen, daß der Name des HERRN über dir angerufen wird, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird dir Überfluß geben an Gütern, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes und an der Frucht deines Ackers, auf dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es dir gebe. 12 Der HERR wird dir den Himmel, seinen guten Schatz, auftun, daß er deinem Lande Regen gebe zu seiner Zeit, und daß er alle Werke deiner Hände segne. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst nicht entlehnen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz; und du wirst nur zuoberst und nicht zuunterst sein, wenn du gehorchst den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete, daß du sie beobachtest und tust, 14 und wenn du nicht abweichen wirst von all den Worten, die ich euch gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, also daß du nicht andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Fluch für Ungehorsam

15 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorchst, so daß du nicht beobachtest und tust all seine Gebote und Satzungen, die ich dir heute gebiete, so werden all diese Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11) 16 Verflucht wirst du sein in der Stadt und verflucht auf dem Lande. 17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, und verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird gegen dich entsenden Fluch, Verwirrung und Unsegen in allen Geschäften deiner Hand, die du tust, bis du vertilgt werdest und bald umkommest um deiner bösen Werke willen, weil du mich verlassen hast. 21 Der HERR wird dir die Pest anhängen, bis er dich vertilgt hat aus dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Schwindsucht, mit Fieberhitze, Brand, Entzündung, Dürre, mit Getreidebrand und Vergilben; die werden dich verfolgen, bis du umgekommen bist. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel über deinem Haupt wird ehern und die Erde unter dir eisern sein. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird den Regen für dein Land in Sand und Staub verwandeln; der wird vom Himmel auf dich herabfallen, bis du vertilgt bist. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen lassen; auf einem Weg wirst du wider sie ausziehen, und auf sieben Wegen wirst du vor ihnen fliehen und mißhandelt werden von allen Königreichen auf Erden. 26 Deine Leichname werden allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren zur Nahrung dienen, und niemand wird sie verscheuchen. 27 Der HERR wird dich schlagen mit dem ägyptischen Geschwür; mit Beulen, Grind und Krätze, daß du nicht heil werden kannst. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn und mit Blindheit und mit Verwirrung der Sinne. 29 Und du wirst am Mittag tappen, wie ein Blinder im Dunkeln tappt, und wirst kein Glück haben auf deinen Wegen, sondern wirst gedrückt und beraubt sein dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22) 31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden, aber du wirst nicht davon essen; dein Esel wird mit Gewalt von deinem Angesicht weggenommen und dir nicht zurückgegeben werden; deine Schafe werden deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen.

Bedrückung durch Heidenvölker

32 Deine Söhne und deine Töchter sollen einem andern Volke gegeben werden, daß deine Augen zusehen und täglich nach ihnen schmachten werden, aber deine Hand wird machtlos sein. 33 Die Frucht deines Landes und alles, was du erarbeitet hast, wird ein Volk verzehren, von dem du nichts wußtest; und du wirst nur unterdrückt und mißhandelt werden dein Leben lang. (Richter 6.3) 34 Und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösem Geschwür an Knien und Schenkeln, daß du nicht geheilt werden kannst, von deiner Fußsohle bis auf den Scheitel. 36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich setzen wirst, unter ein Volk führen, das du nicht kennst, auch deine Väter nicht, und du wirst daselbst andern Göttern, Holz und Steinen dienen. (5. Mose 4.28) 37 Und du wirst zum Entsetzen sein, zum Sprichwort und zum Gespött unter allen Völkern, dahin der HERR dich führen wird. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen auf das Feld hinausführen und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden es abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15) 39 Du wirst Weinberge pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken und einkellern; denn die Würmer werden es abfressen. 40 Du wirst Ölbäume haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht mit Öl salben; denn deine Oliven werden abfallen. 41 Du wirst Söhne und Töchter zeugen und doch keine haben; denn man wird sie gefangenführen. 42 Das Ungeziefer wird alle deine Bäume und die Früchte deines Landes fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird immer höher über dich emporsteigen, du aber wirst immer tiefer herunterkommen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, du aber wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt sein wirst, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorsam gewesen bist, seine Gebote und Satzungen zu beobachten, die er dir geboten hat. 46 Darum werden sie als Zeichen und Wunder an dir und an deinem Samen sein, ewiglich. 47 Dafür, daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit fröhlichem und gutwilligem Herzen, als du an allem Überfluß hattest, 48 mußt du deinen Feinden, die dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel, und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis er dich vertilgt hat.

Ankündigung der Vertreibung und Gefangenschaft

49 Der HERR wird gegen dich aufbieten ein Volk aus der Ferne, vom Ende der Erde, das wie ein Adler daherfliegt, ein Volk, dessen Sprache du nicht verstehen kannst; (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein Volk mit trotzigem Blick, das keine Rücksicht kennt gegen den Greis und mit den Knaben kein Erbarmen hat. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird die Frucht deines Viehes und die Frucht deines Landes verzehren, bis du vertilgt sein wirst, und dir nichts übriglassen von Korn, Most und Öl, vom Wurf deiner Rinder und von der Zucht deiner Schafe, bis daß es dich zugrunde gerichtet hat. Und es wird dich in allen deinen Toren ängstigen, bis deine hohen und festen Mauern fallen, 52 darauf du dich in deinem ganzen Lande verlassen hast. Ja, es wird dich ängstigen in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat; in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird. (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10) 54 Ein verzärtelter und arg verwöhnter Mann unter deinem Volk wird es alsdann seinem Bruder und dem Weibe an seinem Busen und dem Sohn, der von seinen Söhnen noch übrig ist, mißgönnen, 55 also daß er keinem von ihnen etwas gibt von dem Fleische seiner Söhne, das er essen muß, weil ihm nichts übriggeblieben ist in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in allen deinen Toren bedrängen wird. 56 Auch das verzärteltste und verwöhnteste Weib unter euch, das so verzärtelt und verwöhnt war, daß sie nicht einmal versucht hat, ihre Fußsohlen auf die Erde zu setzen, die wird dem Mann an ihrem Busen und ihrem Sohn und ihrer Tochter 57 mißgönnen die Nachgeburt, die zwischen ihren Beinen hervorgegangen ist, dazu ihre Kinder, die sie geboren hat; denn sie wird dieselben vor lauter Mangel heimlich essen in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in deinen Toren bedrängen wird. 58 Wenn du nicht darauf achten wirst, zu tun alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, und zu fürchten diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott; 59 so wird der HERR dich und deinen Samen mit außerordentlichen Schlägen treffen, ja mit großen und beständigen Schlägen und mit bösen und beständigen Krankheiten; 60 und er wird über dich alle Seuchen Ägyptens bringen, vor welchen du dich fürchtest, und sie werden dir anhaften. (5. Mose 28.27) 61 Dazu alle Krankheiten und Plagen, die nicht in dem Buch dieses Gesetzes geschrieben sind, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt sein wirst. 62 Und es werden euer wenige übrigbleiben, die ihr doch so zahlreich gewesen seid wie die Sterne des Himmels, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast. (5. Mose 1.10) 63 Und wie sich der HERR in bezug auf euch zuvor freute, euch wohlzutun und euch zu mehren, also wird der HERR sich in bezug auf euch freuen, euch umzubringen und euch zu vertilgen, und ihr werdet ausgerottet werden aus dem Lande, dahin du jetzt gehst, um es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich unter alle Völker zerstreuen von einem Ende der Erde bis zum andern; da wirst du andern Göttern dienen, die dir und deinen Vätern unbekannt waren, Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter diesen Völkern keine Ruhe haben und keine Rast finden für deine Fußsohlen; denn der HERR wird dir daselbst ein friedeloses Herz geben, daß du dir die Augen ausweinen möchtest und daß deine Seele verschmachten wird. 66 Dein Leben wird vor dir an einem Faden hängen; Tag und Nacht wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Am Morgen wirst du sagen: Ach, daß es schon Abend wäre! Und am Abend wirst du sagen: Ach, daß es schon Morgen wäre! infolge alles dessen, was dein Herz erschreckt und was deine Augen sehen müssen. 68 Und der HERR wird dich auf Schiffen wieder nach Ägypten führen, auf dem Weg, davon ich dir gesagt habe, du sollest ihn nicht mehr sehen, und ihr werdet euch daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkaufen wollen, und es wird doch kein Käufer da sein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.