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5. Mose - Kapitel 27

Gebot über die Gedenksteine mit den Worten des Gesetzes

1 Und Mose, samt den Ältesten Israels, gebot dem Volk und sprach: Behaltet alle Gebote, die ich euch gebiete! 2 Und es soll geschehen an dem Tage, da ihr über den Jordan ziehet in das Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen. 3 Und sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes darauf schreiben, damit du in das Land hineinkommest, das der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, dir verheißen hat. 4 Sobald ihr nun den Jordan überschritten habt, sollt ihr diese Steine, wie ich euch gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten und mit Kalk tünchen. 5 Und du sollst daselbst dem HERRN, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; über diese sollst du kein Eisen schwingen. (2. Mose 20.25) 6 Einen Altar von unbehauenen Steinen sollst du dem HERRN, deinem Gott, bauen, und sollst darauf dem HERRN, deinem Gott, Brandopfer opfern. 7 Und du sollst Dankopfer darbringen und daselbst essen und fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott. (5. Mose 12.7) 8 Und du sollst alle Worte dieses Gesetzes auf die Steine schreiben, wohl eingegraben. 9 Und Mose und die Priester und Leviten redeten mit ganz Israel und sprachen: Merke auf und höre zu, Israel! An diesem heutigen Tage bist du zum Volke des HERRN, deines Gottes, geworden. (5. Mose 26.18-19) 10 Darum sollst du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen und seine Gebote und Satzungen halten, die ich dir heute gebiete!

Segen und Fluch sollen auf den Bergen Garizim und Ebal verkündet werden

11 Und Mose gebot dem Volk an jenem Tage und sprach: 12 Diese sollen auf dem Berge Garizim stehen, um das Volk zu segnen, wenn ihr über den Jordan gegangen seid: Simeon, Levi, Juda, Issaschar, Joseph und Benjamin. (5. Mose 11.29) 13 Und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen, um zu fluchen: Ruben, Gad, Asser, Sebulon, Dan und Naphtali. 14 Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern Israels mit lauter Stimme sagen: 15 Verflucht sei, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das dem HERRN ein Greuel ist, und es heimlich aufstellt! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen! (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 21.17) 17 Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (5. Mose 19.14) 18 Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 19.14) 19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 22.20-21) 20 Verflucht sei, wer bei seines Vaters Weibe liegt; denn er hat seinen Vater entblößt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.8) 21 Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 22.18) 22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11) 23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.17) 24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (4. Mose 35.20) 25 Verflucht sei, wer Bestechung annimmt, so daß er eine Seele erschlägt, unschuldiges Blut! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19) 26 Verflucht sei, wer die Worte dieses Gesetzes nicht ausführt und sie nicht tut! Und alles Volk soll sagen: Amen! (Galater 3.10)

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4. Mose - Kapitel 19

Vom Reinigungswasser

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen. 4 Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen (3. Mose 14.6) 7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen. 11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden. 13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein. 16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage. 17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß. 18 Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein. 20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.