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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

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4. Mose - Kapitel 8

Von dem goldenen Leuchter

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit Aaron und sprich zu ihm: Wenn du Lampen aufsetzt, sollst du sie also setzen, daß alle sieben vorwärts von dem Leuchter scheinen. (2. Mose 25.31) 3 Und Aaron tat also und setzte die Lampen auf, vorwärts von dem Leuchter zu scheinen, wie der HERR dem Mose geboten hatte. 4 Der Leuchter aber war getriebenes Gold, beide, sein Schaft und seine Blumen; nach dem Gesicht, das der HERR dem Mose gezeigt hatte, also machte er den Leuchter.

Weihe der Leviten

5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Nimm die Leviten aus den Kindern Israel und reinige sie. (Maleachi 3.3) 7 Also sollst du aber mit ihnen tun, daß du sie reinigst: du sollst Sündwasser auf sie sprengen, und sie sollen alle ihre Haare rein abscheren und ihre Kleider waschen, so sind sie rein. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Dann sollen sie nehmen einen jungen Farren und sein Speisopfer, Semmelmehl, mit Öl gemengt; und einen andern jungen Farren sollst du zum Sündopfer nehmen. 9 Und sollst die Leviten vor die Hütte des Stifts bringen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln 10 und die Leviten vor den HERRN bringen; und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen, 11 und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben als Webeopfer von den Kindern Israel, auf daß sie dienen mögen in dem Amt des HERRN. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände aufs Haupt der Farren legen, und einer soll zum Sündopfer, der andere zum Brandopfer dem HERRN gemacht werden, die Leviten zu versöhnen. 13 Und sollst die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und vor dem HERRN weben, 14 und sollst sie also aussondern von den Kindern Israel, daß sie mein seien. (4. Mose 3.45) 15 Darnach sollen sie hineingehen, daß sie dienen in der Hütte des Stifts. Also sollst du sie reinigen und weben;
16 denn sie sind mein Geschenk von den Kindern Israel, und ich habe sie mir genommen für alles, was die Mutter bricht, nämlich für die Erstgeburt aller Kinder Israel. (4. Mose 3.12) 17 Denn alle Erstgeburt unter den Kindern Israel ist mein, der Menschen und des Viehes, seit der Zeit ich alle Erstgeburt in Ägyptenland schlug und heiligte sie mir (2. Mose 13.2) 18 und nahm die Leviten an für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel 19 und gab sie zum Geschenk Aaron und seinen Söhnen aus den Kindern Israel, daß sie dienen im Amt der Kinder Israel in der Hütte des Stifts, die Kinder Israel zu versöhnen, auf daß nicht unter den Kindern Israel sei eine Plage, so sie sich nahen wollten zum Heiligtum. (4. Mose 3.9) 20 Und Mose mit Aaron samt der ganzen Gemeinde der Kinder Israel taten mit den Leviten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider, und Aaron webte sie vor dem HERRN und versöhnte sie, daß sie rein wurden. (4. Mose 8.11) 22 Darnach gingen sie hinein, daß sie ihr Amt täten in der Hütte des Stifts vor Aaron und seinen Söhnen. Wie der HERR dem Mose geboten hatte über die Leviten, also taten sie mit ihnen.

Dienstalter der Leviten

23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24 Das ist's, was den Leviten gebührt: von fünfundzwanzig Jahren und darüber taugen sie zum Amt und Dienst in der Hütte des Stifts; (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 aber von dem fünfzigsten Jahr an sollen sie ledig sein vom Amt des Dienstes und sollen nicht mehr dienen, 26 sondern ihren Brüdern helfen des Dienstes warten an der Hütte des Stifts; des Amts aber sollen sie nicht pflegen. Also sollst du mit den Leviten tun, daß ein jeglicher seines Dienstes warte.