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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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3. Mose - Kapitel 16

Der große Versöhnungstag

1 Und der HERR redete mit Mose, nachdem die zwei Söhne Aarons gestorben waren, da sie vor dem HERRN opferten, (3. Mose 10.1-2) 2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu aller Zeit in das inwendige Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenstuhl, der auf der Lade ist, daß er nicht sterbe; denn ich will in einer Wolke erscheinen auf dem Gnadenstuhl; (2. Mose 26.33-34) 3 sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer, (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 und soll den heiligen leinenen Rock anlegen und leinene Beinkleider an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Hut aufhaben, denn das sind die heiligen Kleider, und soll sein Fleisch mit Wasser baden und sie anlegen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Und soll von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
6 Und Aaron soll den Farren, sein Sündopfer, herzubringen, daß er sich und sein Haus versöhne, (Hebräer 7.27) 7 und darnach die zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen vor der Tür der Hütte des Stifts, 8 und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN, das andere dem Asasel wohl ein unsauberer Geist. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Und soll den Bock, auf welchen das Los des HERRN fällt, opfern zum Sündopfer. 10 Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm versöhne, und lasse den Bock für Asasel in die Wüste. 11 Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten
12 und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und die Hand voll zerstoßenen Räuchwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen 13 und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe. 14 Und soll von dem Blut des Farren nehmen und es mit seinem Finger auf den Gnadenstuhl sprengen vornean; vor den Gnadenstuhl aber soll er siebenmal mit seinem Finger vom Blut sprengen. 15 Darnach soll er den Bock, des Volkes Sündopfer, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen auf den Gnadenstuhl und vor den Gnadenstuhl; (Römer 3.25)
16 und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also soll er auch tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher lagern. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch soll in der Hütte des Stifts sein, wenn er hineingeht, zu versöhnen im Heiligtum, bis er herausgehe; und soll also versöhnen sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 18 Und wenn er herausgeht zum Altar, der vor dem HERRN steht, soll er ihn versöhnen und soll vom Blut des Farren und vom Blut des Bocks nehmen und es auf des Altars Hörner umher tun; (2. Mose 30.10) 19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel. 20 Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.
21 Da soll Aaron seine beiden Hände auf sein Haupt legen und bekennen auf ihn alle Missetat der Kinder Israel und alle ihre Übertretung in allen ihren Sünden, und soll sie dem Bock auf das Haupt legen und ihn durch einen Mann, der bereit ist, in die Wüste laufen lassen, 22 daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich in eine Wildnis trage; und er lasse ihn in die Wüste. 23 Und Aaron soll in die Hütte des Stifts gehen und ausziehen die leinenen Kleider, die er anzog, da er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen.
24 Und soll sein Fleisch mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider antun und herausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer machen und beide, sich und das Volk, versöhnen, 25 und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar anzünden. 26 Der aber den Bock für Asasel hat ausgeführt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen. 27 Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht ward, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, Haut, Fleisch und Mist. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser baden und darnach ins Lager kommen. 29 Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch.
30 Denn an diesem Tage geschieht eure Versöhnung, daß ihr gereinigt werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN. (Hebräer 10.3) 31 Darum soll's euch ein großer Sabbat sein, und ihr sollt euren Leib kasteien. Ein ewiges Recht sei das. 32 Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweiht und des Hand man gefüllt hat zum Priester an seines Vaters Statt; und er soll die leinenen Kleider antun, die heiligen Kleider,
33 und soll also versöhnen das heiligste Heiligtum und die Hütte des Stifts und den Altar und die Priester und alles Volk der Gemeinde. 34 Das soll euch ein ewiges Recht sein, daß ihr die Kinder Israel versöhnt von allen ihren Sünden, im Jahr einmal. Und Aaron tat, wie der HERR dem Mose geboten hatte.