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5. Mose - Kapitel 18

Rechte der Priester und Leviten

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi sollen kein Teil noch Erbe haben mit Israel; sie sollen die Feueropfer des HERRN und sein Erbteil essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, weil der HERR ihr Erbe ist, wie er ihnen versprochen hat. 3 Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben. 4 Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben. 5 Denn ihn hat der HERR, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, damit er stehe und im Namen des HERRN diene, er und seine Söhne, ihr Leben lang. 6 Wenn nun ein Levit kommt aus irgend einem deiner Tore, aus ganz Israel, wo er wohnt, und nach aller Lust seiner Seele an den Ort kommt, den der HERR erwählt hat, 7 so lasse man ihn dienen im Namen des HERRN, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor dem HERRN stehen; 8 sie sollen sich in die Speise teilen, abgesehen von dem Erlös, den einer von seinem väterlichen Vermögen hat.

Verbot von Wahrsagung und Zauberei

9 Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht lernen tun nach den Greueln jener Heiden. 10 Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder ein Bannsprecher oder ein Medium, oder einer, der einen Wahrsagergeist hat, oder jemand, der die Toten befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn wer solches tut, ist dem HERRN ein Greuel, und um solcher Greuel willen treibt der HERR, dein Gott, sie vor dir aus. 13 Du aber sollst dich gänzlich halten an den HERRN, deinen Gott; (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 denn diese Völker, die du austreiben sollst, gehorchen den Wolkendeutern und den Wahrsagern; dir aber hat es der HERR, dein Gott, nicht also bestimmt.

Der verheißene Prophet und die falschen Propheten

15 Einen Propheten wie mich wird dir der HERR, dein Gott, erwecken aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern; auf den sollst du hören! (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 Wie du denn von dem HERRN, deinem Gott, am Horeb, am Tage der Versammlung begehrt hast, indem du sprachest: Ich will fortan die Stimme des HERRN, meines Gottes, nicht mehr hören und das große Feuer nicht mehr sehen, damit ich nicht sterbe! (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und der HERR sprach zu mir: Sie haben wohl geredet. (5. Mose 5.25) 18 Ich will ihnen einen Propheten, wie du bist, aus ihren Brüdern erwecken und meine Worte in seinen Mund geben; der soll zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und wer auf meine Worte nicht hören will, die er in meinem Namen reden wird, von demselben will ich es fordern! 20 Wenn aber ein Prophet vermessen ist, in meinem Namen zu reden, was ich ihm nicht zu reden geboten habe, und im Namen anderer Götter redet, so soll dieser Prophet sterben! (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Wenn du aber in deinem Herzen sagen würdest: Wie können wir merken, welches Wort der HERR nicht geredet hat? 22 dann wisse: Wenn der Prophet im Namen des HERRN redet, und es wird nichts daraus und trifft nicht ein, so ist es ein Wort, das der HERR nicht geredet hat; der Prophet hat aus Vermessenheit geredet, darum erschrick nicht vor ihm!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.