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5. Mose - Kapitel 13

Warnung vor falschen Propheten

1 Wenn unter euch ein Prophet oder Träumer aufstehen wird und dir ein Zeichen oder Wunder angibt, (5. Mose 4.2) 2 und das Zeichen oder Wunder eintrifft, davon er dir gesagt hat, indem er sprach: «Lasset uns andern Göttern nachwandeln, die ihr nicht kennt, und laßt uns ihnen dienen!» 3 so sollst du den Worten eines solchen Propheten oder Träumers nicht gehorchen; denn der HERR, euer Gott, versucht euch, damit er erfahre, ob ihr den HERRN, euren Gott, liebet von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 4 Dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr nachwandeln und ihn fürchten und seine Gebote halten und seiner Stimme gehorchen und ihm dienen und ihm anhangen. (5. Mose 8.2) 5 Ein solcher Prophet aber oder ein solcher Träumer soll sterben, weil er Abfall gelehrt hat von dem HERRN, eurem Gott, der euch aus Ägyptenland geführt und dich von dem Diensthause erlöst hat; er hat dich abbringen wollen von dem Wege, den der HERR, dein Gott, geboten hat, darin zu wandeln. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten! 6 Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter oder das Weib an deinem Busen, oder dein Freund, der dir wie deine Seele ist, heimlich überreden und sagen wollte: (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13)

Warnung vor Verführung zum Götzendienst

7 «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern 8 so sollst du nicht einwilligen und ihm nicht gehorchen; dein Auge soll seiner auch nicht schonen, und du sollst dich seiner nicht erbarmen, noch ihn verbergen, 9 sondern du sollst ihn unbedingt umbringen; deine Hand soll als erste an ihm sein, ihn zu töten, und darnach die Hand des ganzen Volks. 10 Man soll ihn zu Tode steinigen; denn er hat gesucht dich abzubringen von dem HERRN, deinem Gott, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt hat. (5. Mose 17.7) 11 Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten, damit niemand mehr solch eine böse Tat in deiner Mitte tue! 12 Wenn du hörst von irgend einer deiner Städte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, um darin zu wohnen, daß man sagt: 13 Es sind etliche Männer, Kinder Belials, aus deiner Mitte hervorgegangen und haben die Bürger ihrer Stadt verführt und gesagt: «Lasset uns gehen und andern Göttern dienen, die ihr nicht kennt!» 14 so sollst du nachforschen und dich erkundigen und fleißig fragen. Und siehe, wenn es sich in Wahrheit findet, daß es gewiß also ist, daß solcher Greuel in deiner Mitte geschehen ist, 15 so sollst du die Bürger jener Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlagen, an der Stadt samt allem, was darin ist, den Bann vollstrecken, auch an ihrem Vieh, mit der Schärfe des Schwertes; 16 und alle Beute, die darin gemacht wird, sollst du mitten auf ihrem Markt sammeln und die Stadt samt aller Beute dem HERRN, deinem Gott, gänzlich mit Feuer verbrennen, daß sie ein Schutthaufen bleibe ewiglich; sie soll niemals wieder gebaut werden! (4. Mose 21.2) 17 Und laß nichts von dem, was unter dem Bann ist, an deiner Hand hängen, damit der HERR von dem Grimm seines Zornes lasse und dir Barmherzigkeit erzeige und sich deiner erbarme und dich vermehre, wie er deinen Vätern geschworen hat 18 insofern du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, so daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN, deines Gottes. (Josua 7.1)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.