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5. Mose - Kapitel 13

Warnung vor falschen Propheten

1 Wenn unter euch ein Prophet oder Träumer aufstehen wird und dir ein Zeichen oder Wunder angibt, (5. Mose 4.2) 2 und das Zeichen oder Wunder eintrifft, davon er dir gesagt hat, indem er sprach: «Lasset uns andern Göttern nachwandeln, die ihr nicht kennt, und laßt uns ihnen dienen!» 3 so sollst du den Worten eines solchen Propheten oder Träumers nicht gehorchen; denn der HERR, euer Gott, versucht euch, damit er erfahre, ob ihr den HERRN, euren Gott, liebet von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 4 Dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr nachwandeln und ihn fürchten und seine Gebote halten und seiner Stimme gehorchen und ihm dienen und ihm anhangen. (5. Mose 8.2) 5 Ein solcher Prophet aber oder ein solcher Träumer soll sterben, weil er Abfall gelehrt hat von dem HERRN, eurem Gott, der euch aus Ägyptenland geführt und dich von dem Diensthause erlöst hat; er hat dich abbringen wollen von dem Wege, den der HERR, dein Gott, geboten hat, darin zu wandeln. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten! 6 Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter oder das Weib an deinem Busen, oder dein Freund, der dir wie deine Seele ist, heimlich überreden und sagen wollte: (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13)

Warnung vor Verführung zum Götzendienst

7 «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern 8 so sollst du nicht einwilligen und ihm nicht gehorchen; dein Auge soll seiner auch nicht schonen, und du sollst dich seiner nicht erbarmen, noch ihn verbergen, 9 sondern du sollst ihn unbedingt umbringen; deine Hand soll als erste an ihm sein, ihn zu töten, und darnach die Hand des ganzen Volks. 10 Man soll ihn zu Tode steinigen; denn er hat gesucht dich abzubringen von dem HERRN, deinem Gott, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt hat. (5. Mose 17.7) 11 Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten, damit niemand mehr solch eine böse Tat in deiner Mitte tue! 12 Wenn du hörst von irgend einer deiner Städte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, um darin zu wohnen, daß man sagt: 13 Es sind etliche Männer, Kinder Belials, aus deiner Mitte hervorgegangen und haben die Bürger ihrer Stadt verführt und gesagt: «Lasset uns gehen und andern Göttern dienen, die ihr nicht kennt!» 14 so sollst du nachforschen und dich erkundigen und fleißig fragen. Und siehe, wenn es sich in Wahrheit findet, daß es gewiß also ist, daß solcher Greuel in deiner Mitte geschehen ist, 15 so sollst du die Bürger jener Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlagen, an der Stadt samt allem, was darin ist, den Bann vollstrecken, auch an ihrem Vieh, mit der Schärfe des Schwertes; 16 und alle Beute, die darin gemacht wird, sollst du mitten auf ihrem Markt sammeln und die Stadt samt aller Beute dem HERRN, deinem Gott, gänzlich mit Feuer verbrennen, daß sie ein Schutthaufen bleibe ewiglich; sie soll niemals wieder gebaut werden! (4. Mose 21.2) 17 Und laß nichts von dem, was unter dem Bann ist, an deiner Hand hängen, damit der HERR von dem Grimm seines Zornes lasse und dir Barmherzigkeit erzeige und sich deiner erbarme und dich vermehre, wie er deinen Vätern geschworen hat 18 insofern du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, so daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN, deines Gottes. (Josua 7.1)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)