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5. Mose - Kapitel 13

Warnung vor falschen Propheten

1 Wenn unter euch ein Prophet oder Träumer aufstehen wird und dir ein Zeichen oder Wunder angibt, (5. Mose 4.2) 2 und das Zeichen oder Wunder eintrifft, davon er dir gesagt hat, indem er sprach: «Lasset uns andern Göttern nachwandeln, die ihr nicht kennt, und laßt uns ihnen dienen!» 3 so sollst du den Worten eines solchen Propheten oder Träumers nicht gehorchen; denn der HERR, euer Gott, versucht euch, damit er erfahre, ob ihr den HERRN, euren Gott, liebet von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 4 Dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr nachwandeln und ihn fürchten und seine Gebote halten und seiner Stimme gehorchen und ihm dienen und ihm anhangen. (5. Mose 8.2) 5 Ein solcher Prophet aber oder ein solcher Träumer soll sterben, weil er Abfall gelehrt hat von dem HERRN, eurem Gott, der euch aus Ägyptenland geführt und dich von dem Diensthause erlöst hat; er hat dich abbringen wollen von dem Wege, den der HERR, dein Gott, geboten hat, darin zu wandeln. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten! 6 Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter oder das Weib an deinem Busen, oder dein Freund, der dir wie deine Seele ist, heimlich überreden und sagen wollte: (5. Mose 18.20) (1. Korinther 5.9) (1. Korinther 5.13)

Warnung vor Verführung zum Götzendienst

7 «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern 8 so sollst du nicht einwilligen und ihm nicht gehorchen; dein Auge soll seiner auch nicht schonen, und du sollst dich seiner nicht erbarmen, noch ihn verbergen, 9 sondern du sollst ihn unbedingt umbringen; deine Hand soll als erste an ihm sein, ihn zu töten, und darnach die Hand des ganzen Volks. 10 Man soll ihn zu Tode steinigen; denn er hat gesucht dich abzubringen von dem HERRN, deinem Gott, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt hat. (5. Mose 17.7) 11 Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten, damit niemand mehr solch eine böse Tat in deiner Mitte tue! 12 Wenn du hörst von irgend einer deiner Städte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, um darin zu wohnen, daß man sagt: 13 Es sind etliche Männer, Kinder Belials, aus deiner Mitte hervorgegangen und haben die Bürger ihrer Stadt verführt und gesagt: «Lasset uns gehen und andern Göttern dienen, die ihr nicht kennt!» 14 so sollst du nachforschen und dich erkundigen und fleißig fragen. Und siehe, wenn es sich in Wahrheit findet, daß es gewiß also ist, daß solcher Greuel in deiner Mitte geschehen ist, 15 so sollst du die Bürger jener Stadt mit der Schärfe des Schwertes schlagen, an der Stadt samt allem, was darin ist, den Bann vollstrecken, auch an ihrem Vieh, mit der Schärfe des Schwertes; 16 und alle Beute, die darin gemacht wird, sollst du mitten auf ihrem Markt sammeln und die Stadt samt aller Beute dem HERRN, deinem Gott, gänzlich mit Feuer verbrennen, daß sie ein Schutthaufen bleibe ewiglich; sie soll niemals wieder gebaut werden! (4. Mose 21.2) 17 Und laß nichts von dem, was unter dem Bann ist, an deiner Hand hängen, damit der HERR von dem Grimm seines Zornes lasse und dir Barmherzigkeit erzeige und sich deiner erbarme und dich vermehre, wie er deinen Vätern geschworen hat 18 insofern du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen wirst, und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, so daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN, deines Gottes. (Josua 7.1)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)