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5. Mose - Kapitel 11

Verheißungen und Warnungen

1 So sollst du nun den HERRN, deinen Gott, lieben, und seine Ordnung, seine Satzungen, seine Rechte und Gebote beobachten dein Leben lang. 2 Und ihr sollt heute erkennen (was eure Kinder nicht wissen und nicht gesehen haben) die Zucht des HERRN, eures Gottes, und seine Majestät und seine mächtige Hand und seinen ausgereckten Arm 3 und seine Zeichen und Werke, die er getan hat unter den Ägyptern an dem Pharao, dem König in Ägypten, und an seinem ganzen Land; 4 und was er getan hat an der Heeresmacht der Ägypter, an ihren Rossen und Wagen, da er sie mit dem Wasser des Schilfmeers überschwemmte, als sie euch nachjagten, und wie sie der HERR vertilgte, bis auf diesen Tag; (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 und was er in der Wüste an euch getan hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid; 6 auch was er Datan und Abiram tat, den Söhnen Eliabs, des Sohnes Rubens, wie die Erde ihren Mund auftat und sie verschlang samt ihren Familien und Zelten und ihrem ganzen Anhang, inmitten von ganz Israel. (4. Mose 16.31-35) 7 Ja, eure Augen haben die großen Werke des HERRN gesehen, die er getan hat. 8 Darum sollt ihr alle Gebote bewahren, die ich euch heute gebiete, daß ihr erstarket und hineinkommet und das Land erblich besitzet, in das ihr hinüberzieht, um es einzunehmen; 9 und daß ihr lange lebet im Lande, von dem der HERR euren Vätern geschworen hat, daß er es ihnen und ihrem Samen geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, da du hinkommst, um es einzunehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, davon ihr ausgezogen seid, da du deinen Samen sätest, und das du mit deinem Fuß wässertest wie einen Gemüsegarten; 11 sondern das Land, dahin ihr ziehet, um es einzunehmen, hat Berge und Täler, die Wasser vom Regen des Himmels trinken. 12 Es ist ein Land, zu welchem der HERR, dein Gott, Sorge trägt; auf welches die Augen des HERRN, deines Gottes, immerdar gerichtet sind, von Anfang bis Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Werdet ihr nun meinen Geboten fleißig gehorchen, die ich euch heute gebiete, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und ihm mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele dienet, (3. Mose 26.3) 14 so will ich eurem Lande Regen geben zu seiner Zeit, Frühregen und Spätregen, daß du dein Korn, deinen Most und dein Öl einsammeln kannst. 15 Und ich will deinem Vieh auf deinem Felde Gras geben, daß ihr esset und satt werdet. 16 Hütet euch aber, daß sich euer Herz nicht überreden lasse, daß ihr abtretet und andern Göttern dienet und sie anbetet, 17 und daß alsdann der Zorn des HERRN über euch entbrenne und den Himmel zuschließe, daß kein Regen komme, und die Erde ihr Gewächs nicht gebe, und ihr bald umkommet auf dem guten Land, das euch der HERR gegeben hat! (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23)

Die Bewahrung von Gottes Wort ist die Voraussetzung zum Sieg

18 So fasset nun diese meine Worte zu Herzen und in eure Seele, und bindet sie zum Zeichen auf eure Hände, daß sie ein Schmuck seien zwischen euren Augen. (5. Mose 6.6-9) 19 Lehret sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehest, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst. 20 Und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore, 21 auf daß du und deine Kinder lange leben in dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es ihnen geben werde, solange der Himmel über der Erde steht. 22 Denn wenn ihr dieses ganze Gesetz, das ich euch gebe, getreulich erfüllt und tut und den HERRN, euren Gott, liebet, wenn ihr in allen seinen Wegen wandelt und ihm anhanget, 23 so wird der HERR alle diese Völker vor euch her vertreiben, so daß ihr größere und stärkere Völker als ihr seid, aus ihrem Besitz verdränget. (5. Mose 7.1-2) 24 Alle Orte, darauf eure Fußsohle tritt, sollen euer sein; von der Wüste an, vom Libanon und dem Euphratstrom bis an das westliche Meer soll euer Gebiet reichen. 25 Niemand wird vor euch bestehen; der HERR, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über alle Länder kommen lassen, die ihr betretet, wie er euch versprochen hat.

Gott legt dem Volk Segen und Fluch vor

26 Siehe, ich lege euch heute vor den Segen und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, die ich euch heute gebiete, gehorsam seid: (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch aber, wenn ihr den Geboten des HERRN, eures Gottes, nicht gehorsam sein werdet und von dem Wege, den ich euch heute gebiete, abtretet, so daß ihr andern Göttern nachwandelt, die ihr nicht kennet. 29 Und wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, darein du kommst, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du den Segen auf dem Berge Garizim sprechen und den Fluch auf dem Berge Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Sind sie nicht jenseits des Jordan, dort, wo die Sonne untergeht, im Lande der Kanaaniter, die auf dem flachen Felde wohnen, Gilgal gegenüber, bei dem Eichenwald More? (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet über den Jordan gehen, daß ihr hineinkommt, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat; und ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 So achtet nun darauf, daß ihr alle Satzungen und Rechte tut, die ich euch heute vorlege!

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.