zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 10

Die neuen Gesetzestafeln

1 Zu derselben Zeit sprach der HERR zu mir: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und steige zu mir auf den Berg und mache dir eine hölzerne Lade, (2. Mose 25.10) (2. Mose 34.1) 2 so will ich auf die Tafeln die Worte schreiben, die auf den ersten Tafeln waren, die du zerbrochen hast, und du sollst sie in die Lade legen. (2. Mose 32.19) 3 Also machte ich eine Lade von Akazienholz und hieb zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stieg auf den Berg, und die zwei Tafeln waren in meinen Händen. 4 Da schrieb er auf die Tafeln in gleicher Schrift, wie die erste war, die zehn Worte, die der HERR zu euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung gesprochen hatte. Und der HERR gab sie mir. (5. Mose 9.10) 5 Und ich wandte mich und stieg vom Berge herab und legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie blieben daselbst, wie der HERR mir geboten hatte. 6 (Aber die Kinder Israel zogen aus von Beerot-Bene-Jaakan gen Mosera; daselbst starb Aaron und ist daselbst begraben und sein Sohn Eleasar ward Priester an seiner Statt. (4. Mose 20.28) (4. Mose 33.32-33) 7 Von dannen zogen sie aus gen Gudgodah, und von Gudgodah gen Jothbatah, in ein Land, wo Wasserbäche sind.) 8 Zu jener Zeit sonderte der HERR den Stamm Levi aus, um die Lade des Bundes des HERRN zu tragen, vor dem HERRN zu stehen, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, bis auf diesen Tag. (4. Mose 6.23-27) (5. Mose 18.5) (5. Mose 18.7) 9 Darum haben die Leviten kein Teil noch Erbe mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbteil, wie der HERR, dein Gott, ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20) 10 Ich aber stand auf dem Berge wie zuvor, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und der HERR erhörte mich auch diesmal, und der HERR wollte dich nicht verderben. (5. Mose 9.9) 11 Der HERR aber sprach zu mir: Mache dich auf und gehe hin, daß du vor dem Volk herziehest, daß sie hineinkommen und das Land einnehmen, von dem ich ihren Vätern geschworen habe, daß ich es ihnen geben werde.

Aufforderung zu Gottesfurcht und Gehorsam

12 Und nun, Israel, was fordert der HERR, dein Gott, von dir, denn daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest, daß du in allen seinen Wegen wandelst und ihn liebest und dem HERRN, deinem Gott, dienest mit deinem ganzen Herzen und deiner ganzen Seele, (Micha 6.8) 13 daß du die Gebote des HERRN beobachtest, und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete, zum Besten für dich selbst? 14 Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel und die Erde und alles, was darinnen ist, gehört dem HERRN, deinem Gott; 15 dennoch hat der HERR allein zu deinen Vätern Lust gehabt, daß er sie liebte; und er hat ihren Samen erwählt nach ihnen, nämlich euch, aus allen Völkern, wie es heute der Fall ist. (5. Mose 7.6) 16 So beschneidet nun die Vorhaut eures Herzens und seid forthin nicht halsstarrig! 17 Denn der HERR, euer Gott, ist der Gott aller Götter und der Herr aller Herren, der große, mächtige und schreckliche Gott, der keiner Person achtet und keine Gaben nimmt. 18 Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe. 19 Und auch ihr sollt die Fremdlinge lieben, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20-23) 20 Du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten; ihm sollst du dienen, ihm sollst du anhangen und bei seinem Namen schwören. 21 Er ist dein Lob, und Er ist dein Gott, der bei dir solch große und schreckliche Dinge getan, welche deine Augen gesehen haben. 22 Deine Väter zogen nach Ägypten hinab mit siebzig Seelen, aber nun hat dich der HERR, dein Gott, so zahlreich gemacht wie die Sterne am Himmel! (1. Mose 46.27) (5. Mose 1.10)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)