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5. Mose - Kapitel 10

Die neuen Gesetzestafeln

1 Zu derselben Zeit sprach der HERR zu mir: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und steige zu mir auf den Berg und mache dir eine hölzerne Lade, (2. Mose 25.10) (2. Mose 34.1) 2 so will ich auf die Tafeln die Worte schreiben, die auf den ersten Tafeln waren, die du zerbrochen hast, und du sollst sie in die Lade legen. (2. Mose 32.19) 3 Also machte ich eine Lade von Akazienholz und hieb zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stieg auf den Berg, und die zwei Tafeln waren in meinen Händen. 4 Da schrieb er auf die Tafeln in gleicher Schrift, wie die erste war, die zehn Worte, die der HERR zu euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung gesprochen hatte. Und der HERR gab sie mir. (5. Mose 9.10) 5 Und ich wandte mich und stieg vom Berge herab und legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie blieben daselbst, wie der HERR mir geboten hatte. 6 (Aber die Kinder Israel zogen aus von Beerot-Bene-Jaakan gen Mosera; daselbst starb Aaron und ist daselbst begraben und sein Sohn Eleasar ward Priester an seiner Statt. (4. Mose 20.28) (4. Mose 33.32-33) 7 Von dannen zogen sie aus gen Gudgodah, und von Gudgodah gen Jothbatah, in ein Land, wo Wasserbäche sind.) 8 Zu jener Zeit sonderte der HERR den Stamm Levi aus, um die Lade des Bundes des HERRN zu tragen, vor dem HERRN zu stehen, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, bis auf diesen Tag. (4. Mose 6.23-27) (5. Mose 18.5) (5. Mose 18.7) 9 Darum haben die Leviten kein Teil noch Erbe mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbteil, wie der HERR, dein Gott, ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20) 10 Ich aber stand auf dem Berge wie zuvor, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und der HERR erhörte mich auch diesmal, und der HERR wollte dich nicht verderben. (5. Mose 9.9) 11 Der HERR aber sprach zu mir: Mache dich auf und gehe hin, daß du vor dem Volk herziehest, daß sie hineinkommen und das Land einnehmen, von dem ich ihren Vätern geschworen habe, daß ich es ihnen geben werde.

Aufforderung zu Gottesfurcht und Gehorsam

12 Und nun, Israel, was fordert der HERR, dein Gott, von dir, denn daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest, daß du in allen seinen Wegen wandelst und ihn liebest und dem HERRN, deinem Gott, dienest mit deinem ganzen Herzen und deiner ganzen Seele, (Micha 6.8) 13 daß du die Gebote des HERRN beobachtest, und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete, zum Besten für dich selbst? 14 Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel und die Erde und alles, was darinnen ist, gehört dem HERRN, deinem Gott; 15 dennoch hat der HERR allein zu deinen Vätern Lust gehabt, daß er sie liebte; und er hat ihren Samen erwählt nach ihnen, nämlich euch, aus allen Völkern, wie es heute der Fall ist. (5. Mose 7.6) 16 So beschneidet nun die Vorhaut eures Herzens und seid forthin nicht halsstarrig! 17 Denn der HERR, euer Gott, ist der Gott aller Götter und der Herr aller Herren, der große, mächtige und schreckliche Gott, der keiner Person achtet und keine Gaben nimmt. 18 Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe. 19 Und auch ihr sollt die Fremdlinge lieben, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20-23) 20 Du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten; ihm sollst du dienen, ihm sollst du anhangen und bei seinem Namen schwören. 21 Er ist dein Lob, und Er ist dein Gott, der bei dir solch große und schreckliche Dinge getan, welche deine Augen gesehen haben. 22 Deine Väter zogen nach Ägypten hinab mit siebzig Seelen, aber nun hat dich der HERR, dein Gott, so zahlreich gemacht wie die Sterne am Himmel! (1. Mose 46.27) (5. Mose 1.10)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)