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5. Mose - Kapitel 10

Die neuen Gesetzestafeln

1 Zu derselben Zeit sprach der HERR zu mir: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und steige zu mir auf den Berg und mache dir eine hölzerne Lade, (2. Mose 25.10) (2. Mose 34.1) 2 so will ich auf die Tafeln die Worte schreiben, die auf den ersten Tafeln waren, die du zerbrochen hast, und du sollst sie in die Lade legen. (2. Mose 32.19) 3 Also machte ich eine Lade von Akazienholz und hieb zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stieg auf den Berg, und die zwei Tafeln waren in meinen Händen. 4 Da schrieb er auf die Tafeln in gleicher Schrift, wie die erste war, die zehn Worte, die der HERR zu euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung gesprochen hatte. Und der HERR gab sie mir. (5. Mose 9.10) 5 Und ich wandte mich und stieg vom Berge herab und legte die Tafeln in die Lade, die ich gemacht hatte; und sie blieben daselbst, wie der HERR mir geboten hatte. 6 (Aber die Kinder Israel zogen aus von Beerot-Bene-Jaakan gen Mosera; daselbst starb Aaron und ist daselbst begraben und sein Sohn Eleasar ward Priester an seiner Statt. (4. Mose 20.28) (4. Mose 33.32-33) 7 Von dannen zogen sie aus gen Gudgodah, und von Gudgodah gen Jothbatah, in ein Land, wo Wasserbäche sind.) 8 Zu jener Zeit sonderte der HERR den Stamm Levi aus, um die Lade des Bundes des HERRN zu tragen, vor dem HERRN zu stehen, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, bis auf diesen Tag. (4. Mose 6.23-27) (5. Mose 18.5) (5. Mose 18.7) 9 Darum haben die Leviten kein Teil noch Erbe mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbteil, wie der HERR, dein Gott, ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20) 10 Ich aber stand auf dem Berge wie zuvor, vierzig Tage und vierzig Nächte lang, und der HERR erhörte mich auch diesmal, und der HERR wollte dich nicht verderben. (5. Mose 9.9) 11 Der HERR aber sprach zu mir: Mache dich auf und gehe hin, daß du vor dem Volk herziehest, daß sie hineinkommen und das Land einnehmen, von dem ich ihren Vätern geschworen habe, daß ich es ihnen geben werde.

Aufforderung zu Gottesfurcht und Gehorsam

12 Und nun, Israel, was fordert der HERR, dein Gott, von dir, denn daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest, daß du in allen seinen Wegen wandelst und ihn liebest und dem HERRN, deinem Gott, dienest mit deinem ganzen Herzen und deiner ganzen Seele, (Micha 6.8) 13 daß du die Gebote des HERRN beobachtest, und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete, zum Besten für dich selbst? 14 Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel und die Erde und alles, was darinnen ist, gehört dem HERRN, deinem Gott; 15 dennoch hat der HERR allein zu deinen Vätern Lust gehabt, daß er sie liebte; und er hat ihren Samen erwählt nach ihnen, nämlich euch, aus allen Völkern, wie es heute der Fall ist. (5. Mose 7.6) 16 So beschneidet nun die Vorhaut eures Herzens und seid forthin nicht halsstarrig! 17 Denn der HERR, euer Gott, ist der Gott aller Götter und der Herr aller Herren, der große, mächtige und schreckliche Gott, der keiner Person achtet und keine Gaben nimmt. 18 Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe. 19 Und auch ihr sollt die Fremdlinge lieben, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20-23) 20 Du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten; ihm sollst du dienen, ihm sollst du anhangen und bei seinem Namen schwören. 21 Er ist dein Lob, und Er ist dein Gott, der bei dir solch große und schreckliche Dinge getan, welche deine Augen gesehen haben. 22 Deine Väter zogen nach Ägypten hinab mit siebzig Seelen, aber nun hat dich der HERR, dein Gott, so zahlreich gemacht wie die Sterne am Himmel! (1. Mose 46.27) (5. Mose 1.10)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)