zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 7

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Es begab sich aber des Tages, da Mose die Wohnung völlig aufgerichtet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, als er auch den Altar samt allen seinen Geräten gesalbt und geheiligt hatte; (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, welche der Musterung vorstanden. 3 Sie brachten aber als ihre Opfergabe vor den HERRN: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar. 4 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5 Nimm es von ihnen an, daß es verwendet werde zum Dienst an der Stiftshütte, und gib es den Leviten nach Bedürfnis ihres Dienstes. 6 Da nahm Mose die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson für ihren Dienst; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Kindern Merari für ihren Dienst unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten. 10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte am Tage, als er gesalbt ward; und sie brachten ihre Opfer herzu vor den Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Der HERR aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Da brachte am ersten Tag seine Opfergabe herzu Nahasson, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer, ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nahassons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Netaneel, der Sohn Zuars, der Fürst der Kinder Issaschar. 19 Er brachte als seine Opfergabe herzu: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 21 und einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Netaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage opferte der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage opferten der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage opferte der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Schekel Goldes schwer, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Selumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais. 42 Am sechsten Tage opferte der Fürst der Kinder Gad, Eliasaph, der Sohn Deguels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Eliasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage opferte der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage opferte der Fürst der Kinder Manasse, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage opferte der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage opferte der Fürst der Kinder Dan, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais. 72 Am elften Tage opferte der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage opferte der Fürst der Kinder Naphtali, Ahira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, hundertunddreißig Schekel schwer; ein silbernes Sprengbecken, siebzig Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 eine goldene Schale, zehn Schekel schwer, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das ist das Opfer Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars am Tage, da er gesalbt ward, von seiten der Fürsten Israels: Zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen; 85 also daß jede Schüssel hundertunddreißig Schekel Silber und jedes Sprengbecken siebzig Schekel wog und die Summe alles Silbers an Geschirren zweitausendvierhundert Schekel betrug, nach dem Schekel des Heiligtums. 86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede zehn Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, also daß die Summe des Goldes an den Schalen hundertundzwanzig Schekel betrug. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Farren, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden. 89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden vom Sühndeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)