zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten

1 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israel, und sprachen: 2 der HERR hat meinem Herrn geboten, daß ihr den Kindern Israel das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem HERRN ein Gebot empfangen, daß man das Erbteil Zelophchads, unsres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israel heiraten, so wird ihr Erbteil von dem Erbteil unsrer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes beigefügt, zu welchem sie kommen; so wird dann das Los unsres Erbteils verringert. 4 Wenn dann das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, darin sie sind; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unsrer Väter ihr Erbteil abgezogen. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet. 6 Das ist's, was der HERR den Töchtern Zelophchads gebietet, und spricht: Laßt sie sich verheiraten unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes, 7 damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben. 8 Und alle Töchter, die unter den Stämmen der Kinder Israel ein Erbteil besitzen, sollen sich mit einem Manne aus dem Geschlechte des Stammes ihres Vaters verheiraten, daß ein jeder unter den Kindern Israel seines Vaters Erbteil behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe. 10 Wie der HERR Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Diese Töchter Zelophchads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noah, verheirateten sich mit ihren Vettern. (4. Mose 26.33) 12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 6

Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden. 6 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. 7 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar. (3. Mose 2.1)
8 Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN. 9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 10 Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer. 11 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht. 12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends. 14 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden; 16 denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

Vom Sündopfer

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20 Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.