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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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4. Mose - Kapitel 18

Vom Amt und Anrecht der Priester und Leviten

1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollt die Missetat des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir sollt die Missetat eures Priestertums tragen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.32-33) 2 Aber deine Brüder des Stammes Levis, deines Vaters, sollst du zu dir nehmen, daß sie bei dir seien und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir vor der Hütte des Zeugnisses. (4. Mose 3.6-10) 3 Und sie sollen deines Dienstes und des Dienstes der ganzen Hütte warten. Doch zu dem Gerät des Heiligtums und zu dem Altar sollen sie nicht nahen, daß nicht beide, sie und ihr, sterbet; 4 sondern sie sollen bei dir sein, daß sie des Dienstes warten an der Hütte des Stifts in allem Amt der Hütte; und kein Fremder soll sich zu euch tun. 5 So wartet nun des Dienstes des Heiligtums und des Dienstes des Altars, daß hinfort nicht mehr ein Wüten komme über die Kinder Israel. (4. Mose 17.11) 6 Denn siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, genommen aus den Kindern Israel, dem HERRN zum Geschenk, und euch gegeben, daß sie des Amts pflegen an der Hütte des Stifts. (4. Mose 3.12) (4. Mose 3.45) 7 Du aber und deine Söhne mit dir sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allerlei Geschäft des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn euer Priestertum gebe ich euch zum Amt, zum Geschenk. Wenn ein Fremder sich herzutut, der soll sterben. (4. Mose 1.51) 8 Und der HERR sagte zu Aaron: Siehe, ich habe dir gegeben meine Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen, als Gebühr dir und deinen Söhnen zum ewigen Recht. (3. Mose 2.3) (3. Mose 2.10) (3. Mose 6.9-11) (3. Mose 6.19-22) (3. Mose 7.6-10)
9 Das sollst du haben von dem Hochheiligen: Was nicht angezündet wird von allen ihren Gaben an allen ihren Speisopfern und an allen ihren Sündopfern und an allen ihren Schuldopfern, die sie mir geben, das soll dir und deinen Söhnen ein Hochheiliges sein. 10 An einem heiligen Ort sollst du es essen. Was männlich ist, soll davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Ich habe auch das Hebopfer ihrer Gabe an allen Webeopfern der Kinder Israel dir gegeben und deinen Söhnen und Töchtern samt dir zum ewigen Recht; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. (3. Mose 10.14)
12 Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht, die sie dem HERRN bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 18.4) 14 Alles Verbannte in Israel soll dein sein. (3. Mose 27.28) 15 Alles, was die Mutter bricht unter allem Fleisch, das sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder Vieh, soll dein sein; doch daß du die erste Menschenfrucht lösen lassest und die erste Frucht eines unreinen Viehs auch lösen lassest. (2. Mose 13.12-13) (2. Mose 34.19-20) 16 Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat zwanzig Gera. 17 Aber die erste Frucht eines Rindes oder Schafes oder einer Ziege sollst du nicht zu lösen geben, denn sie sind heilig; ihr Blut sollst du sprengen auf den Altar, und ihr Fett sollst du anzünden zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 18 Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist. 19 Alle Hebeopfer, die die Kinder Israel heiligen dem HERRN, habe ich dir gegeben und deinen Söhnen und deinen Töchtern samt dir zum ewigen Recht. Das soll ein unverweslicher Bund sein ewig vor dem HERRN, dir und deinem Samen samt dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel. (4. Mose 35.5) (5. Mose 10.9) (5. Mose 12.12) (Josua 13.14) (Josua 13.33)
21 Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts. (3. Mose 27.30) 22 Daß hinfort die Kinder Israel nicht zur Hütte des Stifts sich tun, Sünde auf sich zu laden, und sterben; 23 sondern die Leviten sollen des Amts pflegen an der Hütte des Stifts, und sie sollen jener Missetat tragen zu ewigem Recht bei euren Nachkommen. Und sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen; 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN heben, habe ich den Leviten zum Erbgut gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen. 25 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
26 Sage den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr den Zehnten nehmt von den Kindern Israel, den ich euch von ihnen gegeben habe zu eurem Erbgut, so sollt ihr davon ein Hebeopfer dem HERRN tun, je den Zehnten von dem Zehnten; 27 und sollt solch euer Hebeopfer achten, als gäbet ihr Korn aus der Scheune und Fülle aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr das Hebeopfer dem HERRN geben von allen euren Zehnten, die ihr nehmt von den Kindern Israel, daß ihr solches Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron gebet. 29 Von allem, was euch gegeben wird, sollt ihr dem HERRN allerlei Hebopfer geben, von allem Besten das, was davon geheiligt wird. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Beste davon hebt, so soll's den Leviten gerechnet werden wie ein Einkommen der Scheune und wie ein Einkommen der Kelter. 31 Ihr möget's essen an allen Stätten, ihr und eure Kinder; denn es ist euer Lohn für euer Amt in der Hütte des Stifts. (Matthäus 10.10) 32 So werdet ihr nicht Sünde auf euch laden an demselben, wenn ihr das Beste davon hebt, und nicht entweihen das Geheiligte der Kinder Israel und nicht sterben.