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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 10

Der Tod Nadabs und Abihus und seine Folgen

1 Und die Söhne Aarons Nadab und Abihu nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer darein und legten Räuchwerk darauf und brachten das fremde Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg still. (1. Petrus 4.17) 4 Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Usiels, Aarons Vettern, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und traget eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager. (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10)
5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Röcken vor das Lager, wie Mose gesagt hatte. 6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Ithamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen noch eure Kleider zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Laßt eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR getan hat. (3. Mose 21.10) 7 Ihr aber sollt nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts, ihr möchtet sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte. 8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:
9 Du und deine Söhne mit dir sollt keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Hütte des Stifts geht, auf daß ihr nicht sterbet. Das sei ein ewiges Recht allen euren Nachkommen, (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 auf daß ihr könnt unterscheiden, was heilig und unheilig, was rein und unrein ist, 11 und daß ihr die Kinder Israel lehret alle Rechte, die der HERR zu ihnen geredet hat durch Mose.

Das Recht der Priester am Opfer

12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen noch übrigen Söhnen, Eleasar und Ithamar: Nehmet, was übriggeblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des HERRN, und esset's ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges.
13 Ihr sollt's aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HERRN; denn so ist's mir geboten. (3. Mose 2.3) 14 Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor dem HERRN; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HERR geboten hat. 16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers, und fand ihn verbrannt, Und er ward zornig über Eleasar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:
17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es ist ein Hochheiliges, und er hat's euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor dem HERRN. 18 Siehe, sein Blut ist nicht gekommen in das Heilige hinein. Ihr solltet es im Heiligen gegessen haben, wie mir geboten ist. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir also gegangen, wie du siehst; und ich sollte essen heute vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN gefallen? 20 Da das Mose hörte, ließ er's sich gefallen.