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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 6

Erneuter Bericht über Moses Sendung

1 Der HERR sprach zu Mose: Nun sollst du sehen, was ich Pharao tun werde; denn durch eine starke Hand muß er sie lassen ziehen, er muß sie noch durch eine starke Hand aus seinem Lande von sich treiben. (2. Mose 11.1) (2. Mose 12.33) 2 Und Gott redete mit Mose und sprach zu ihm: Ich bin der HERR
3 und bin erschienen Abraham, Isaak und Jakob als der allmächtige Gott; aber mein Name HERR ist ihnen nicht offenbart worden. (1. Mose 17.1) (2. Mose 3.14-15) 4 Auch habe ich einen Bund mit ihnen aufgerichtet, daß ich ihnen geben will das Land Kanaan, das Land ihrer Wallfahrt, darin sie Fremdlinge gewesen sind. (1. Mose 12.7) 5 Auch habe ich gehört die Wehklage der Kinder Israel, welche die Ägypter mit Frönen beschweren, und habe an meinen Bund gedacht. 6 Darum sage den Kindern Israel: Ich bin der HERR und will euch ausführen von euren Lasten in Ägypten und will euch erretten von eurem Frönen und will euch erlösen durch ausgereckten Arm und große Gerichte 7 und will euch annehmen zum Volk und will euer Gott sein, daß ihr's erfahren sollt, daß ich der HERR bin, euer Gott, der euch ausführt von der Last Ägyptens 8 und euch bringt in das Land, darüber ich habe meine Hand gehoben, daß ich's gäbe Abraham, Isaak und Jakob; das will ich euch geben zu eigen, ich, der HERR. (1. Mose 22.16) (5. Mose 32.40) 9 Mose sagte solches den Kindern Israel; aber sie hörten ihn nicht vor Seufzen und Angst vor harter Arbeit. 10 Da redete der HERR mit Mose und sprach:
11 Gehe hinein und rede mit Pharao, dem König in Ägypten, daß er die Kinder Israel aus seinem Lande lasse. 12 Mose aber redete vor dem HERRN und sprach: Siehe, die Kinder Israel hören mich nicht; wie sollte mich denn Pharao hören? Dazu bin ich von unbeschnittenen Lippen. (2. Mose 4.10) (2. Mose 6.30) 13 Also redete der HERR mit Mose und Aaron und tat ihnen Befehl an die Kinder Israel und an Pharao, den König in Ägypten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führten.

Die Vorfahren Moses und Aarons

14 Dies sind die Häupter in ihren Vaterhäusern. Die Kinder Rubens, des ersten Sohnes Israels, sind diese: Henoch, Pallu, Hezron, Charmi. Das sind die Geschlechter von Ruben. (1. Mose 46.9-11)
15 Die Kinder Simeons sind diese: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn des kanaanäischen Weibes. Das sind Simeons Geschlechter.
16 Dies sind die Namen der Kinder Levis nach ihren Geschlechtern: Gerson, Kahath, Merari. Aber Levi ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (1. Chronik 6.1-4) (1. Chronik 5.27-30)
17 Die Kinder Gersons sind diese: Libni und Simei nach ihren Geschlechtern.
18 Die Kinder Kahaths sind diese: Amram, Jizhar, Hebron, Usiel. Kahath aber ward hundertdreiunddreißig Jahre alt.
19 Die Kinder Merari sind diese: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihrer Abstammung.
20 Und Amram nahm seine Muhme Jochebed zum Weibe; die gebar ihm Aaron und Mose. Aber Amram ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (2. Mose 2.1)
21 Die Kinder Jizhars sind diese: Korah, Nepheg, Sichri. (4. Mose 16.1)
22 Die Kinder Usiels sind diese: Misael, Elzaphan, Sithri. (3. Mose 10.4)
23 Aaron nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahessons Schwester; die gebar ihm Nadab, Abihu, Eleasar, Ithamar. (2. Mose 28.1)
24 Die Kinder Korah sind diese: Assir, Elkana, Abiasaph. Das sind die Geschlechter der Korahiter. (4. Mose 25.7)
25 Eleasar aber, Aarons Sohn, der nahm von den Töchtern Putiels ein Weib; die gebar ihm Pinehas. Das sind die Häupter unter den Vätern der Leviten-Geschlechter.
26 Das ist Aaron und Mose, zu denen der HERR sprach: Führet die Kinder Israel aus Ägyptenland mit ihrem Heer.
27 Sie sind's die mit Pharao, dem König in Ägypten, redeten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führten, nämlich Mose und Aaron.

Wiederholter Befehl

28 Und des Tages redete der HERR mit Mose in Ägyptenland
29 und sprach zu Ihm: Ich bin der HERR; rede mit Pharao, dem König in Ägypten, alles, was ich mit dir rede. 30 Und er antwortete vor dem HERRN: Siehe, ich bin von unbeschnittenen Lippen; wie wird mich denn Pharao hören? (2. Mose 6.12)