4. Mose - Kapitel 35
Die 48 Levitenstädte
1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)Die sechs Freistädte
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.Die Blutrache
19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)1. Mose - Kapitel 33
Jakobs Versöhnung mit Esau
1 Jakob hob seine Augen auf und sah seinen Bruder Esau kommen mit vierhundert Mann. Und er teilte seine Kinder zu Lea und Rahel und zu den beiden Mägden (1. Mose 32.7) 2 und stellte die Mägde mit ihren Kindern vornean und Lea mit ihren Kindern hernach und Rahel mit Joseph zuletzt. 3 Und er ging vor ihnen her und neigte sich siebenmal auf die Erde, bis er zu seinem Bruder kam. 4 Esau aber lief ihm entgegen und herzte ihn und fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Und er hob seine Augen auf und sah die Weiber mit den Kindern und sprach: Wer sind diese bei dir? Er antwortete: Es sind Kinder, die Gott deinem Knecht beschert hat. (Psalm 127.3)6 Und die Mägde traten herzu mit ihren Kindern und neigten sich vor ihm. 7 Lea trat auch herzu mit ihren Kindern und neigten sich vor ihm. Darnach trat Joseph und Rahel herzu und neigten sich auch vor ihm. 8 Und er sprach: Was willst du mit all dem Heere, dem ich begegnet bin? Er antwortete: Daß ich Gnade fände vor meinem Herrn. (1. Mose 32.14)
9 Esau sprach: Ich habe genug, mein Bruder; behalte was du hast. 10 Jakob antwortete: Ach, nicht! Habe ich Gnade gefunden vor dir, so nimm mein Geschenk von meiner Hand; denn ich sah dein Angesicht, als sähe ich Gottes Angesicht; und laß dir's wohl gefallen von mir. (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch den Segen von mir an, den ich dir zugebracht habe; denn Gott hat mir's beschert, und ich habe alles genug. Also nötigte er ihn, daß er's nahm. (1. Samuel 25.27) (1. Samuel 30.26) 12 Und er sprach: Laß uns fortziehen und reisen, ich will mit dir ziehen.
13 Er aber sprach zu ihm: Mein Herr, du erkennest, daß ich zarte Kinder bei mir habe, dazu säugende Schafe und Kühe; wenn sie einen Tag übertrieben würden, würde mir die ganze Herde sterben. 14 Mein Herr ziehe vor seinem Knechte hin. Ich will gemächlich hintennach treiben, nach dem das Vieh und die Kinder gehen können, bis daß ich komme zu meinem Herrn nach Seir. 15 Esau sprach: So will ich doch etliche bei dir lassen vom Volk, das mit mir ist. Er antwortete: Was ist's vonnöten? Laß mich nur Gnade vor meinem Herrn finden. 16 Also zog des Tages Esau wiederum seines Weges gen Seir.
Jakob siedelt sich bei Sichem an
17 Und Jakob zog gen Sukkoth und baute sich ein Haus und machte seinem Vieh Hütten; daher heißt die Stätte Sukkoth.18 Darnach zog Jakob mit Frieden zu der Stadt Sichems, die im Lande Kanaan liegt (nachdem er aus Mesopotamien gekommen war), und machte sein Lager vor der Stadt 19 und kaufte ein Stück Acker von den Kindern Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Groschen; daselbst richtete er seine Hütte auf. (Josua 24.32) 20 Und er richtete daselbst einen Altar zu und rief an den Namen des starken Gottes Israels. (1. Mose 12.7-8)