zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 34

Über die Grenzen und die Austeilung des Landes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufällt: das Land Kanaan samt seinem Gebiet. (2. Mose 23.31) 3 Der südliche Rand soll sich erstrecken von der Wüste Zin, Edom entlang, so daß eure südliche Grenze am Ende des Salzmeers beginnt, das gegen Morgen liegt. (Josua 15.1) 4 Dann soll die Grenze sich wenden von Mittag, hinauf gen Akrabbim, und gehen bis gen Zin und endigen südlich von Kadesch-Barnea; von dort gehe sie nach Hazar-Addar und hinüber nach Azmon; 5 von Azmon wende sie sich nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer. 6 Als westliche Grenze diene euch das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend. 7 Die nördliche Grenze soll euch diese sein: Vom großen Meer sollt ihr die Grenze ziehen bis zum Berge Hor, 8 und vom Berge Hor sollt ihr die Grenze ziehen, bis man gen Hamat kommt, und der Ausgang der Grenze sei bei Zedad; 9 dann erstrecke sich die Grenze bis Siphron, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das sei eure Grenze gegen Mitternacht. 10 Als östliche Grenze aber sollt ihr euch festsetzen eine Linie von Hazar-Enan bis Sepham. 11 Und die Grenze gehe herab von Sepham gen Ribla, morgenwärts gegen Ain. Darnach gehe sie herab und ziehe sich auf die Seite des Sees Genezareth, gegen Morgen, (Lukas 5.1) 12 und komme herab an den Jordan, und ihr Ausgang sei bei dem Salzmeer. Das sei euer Land nach seinen Grenzen ringsum. 13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durch das Los als Erbe erhalten sollt, das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben befohlen hat. 14 Denn der Stamm der Kinder Ruben, nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder Gad nach ihren Vaterhäusern haben ihren Teil empfangen, auch der halbe Stamm Manasse hat seinen Teil bekommen. (4. Mose 32.33) 15 Also haben die beiden Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil empfangen diesseits des Jordan, Jericho gegenüber, gegen Morgen. 16 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch zum Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Dazu sollt ihr von jedem Stamme einen Fürsten nehmen, um das Land zum Erbe auszuteilen. 19 Und das sind die Namen der Männer: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda; (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Semuel, der Sohn Ammihuds, vom Stamme Simeon; 21 Elidad, der Sohn Kislons, vom Stamme Benjamin; 22 Buki, der Sohn Joglis, der Fürst des Stammes der Kinder Dan. 23 Hanniel, der Sohn Ephods, von den Kindern Joseph, Fürst des Stammes der Kinder Manasse; 24 und Kemuel, der Sohn Siphtans, Fürst des Stammes der Kinder Ephraim; 25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Kinder Sebulon; 26 Paltiel, der Sohn Assans, Fürst des Stammes der Kinder Issaschar; 27 Ahihud, der Sohn Selomis, Fürst des Stammes der Kinder Asser; 28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Kinder Naphtali. 29 Das sind diejenigen, welchen der HERR geboten hat, den Kindern Israel das Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 26

Die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein. 3 Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern. 4 Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden; 5 fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe. 6 Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein. 9 Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte. 10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden. 11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde. 12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte 13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18 Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag. 19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen. 20 Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen 21 und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett. 22 Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen; 23 dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung, 24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer; 25 daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett. 26 Und sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen Abend. 28 Und sollst den mittleren Riegel mitten an den Brettern hindurchstoßen und alles zusammenfassen von einem Ende zu dem andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein tue. 30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. (2. Mose 25.9)

Die beiden Vorhänge

31 Du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand; und sollst Cherubim daran machen von kunstreicher Arbeit. (Matthäus 27.51)
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. (2. Mose 25.21)
35 Den Tisch aber setze außen vor den Vorhang und den Leuchter dem Tisch gegenüber, mittagswärts in der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. (2. Mose 40.22) 36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand.
37 Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.