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4. Mose - Kapitel 33

Die Wanderzüge Israels bis zur Ebene Moabs

1 Dies sind die Reisen der Kinder Israel, die unter Mose und Aaron nach ihren Heerscharen aus Ägypten gezogen sind. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug und ihre Tagereisen auf Befehl des HERRN. Folgendes sind ihre Reisen nach ihrem Auszug: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus durch höhere Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 während die Ägypter alle Erstgeburt begruben, welche der HERR unter ihnen geschlagen hatte; auch hatte der HERR an ihren Göttern Gerichte geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkot. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkot und lagerten sich in Etam, welches am Rand der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Von Etam brachen sie auf und wandten sich gegen Pi-Hahirot, welches vor Baal-Zephon liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Pi-Hahirot brachen sie auf und gingen mitten durch das Meer in die Wüste, und reisten drei Tagesreisen weit in die Wüste Etam und lagerten sich bei Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara brachen sie auf und kamen gen Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim brachen sie auf und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Vom Schilfmeer brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin brachen sie auf und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka brachen sie auf und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus brachen sie auf und lagerten sich in Raphidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von der Wüste Sinai brachen sie auf und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34) 17 Von den Lustgräbern brachen sie auf und lagerten sich in Hazerot. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazerot brachen sie auf und lagerten sich in Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma brachen sie auf und lagerten sich in Rimmon-Parez. 20 Von Rimmon-Parez brachen sie auf und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna brachen sie auf und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa brachen sie auf und lagerten sich in Kehelata. 23 Von Kehelata brachen sie auf und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Vom Berge Sapher brachen sie auf und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada brachen sie auf und lagerten sich in Makhelot. 26 Von Makhelot brachen sie auf und lagerten sich in Tahat. 27 Von Tahat brachen sie auf und lagerten sich in Tarach. 28 Von Tarach brachen sie auf und lagerten sich in Mitka. 29 Von Mitka brachen sie auf und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona brachen sie auf und lagerten sich in Moserot. 31 Von Moserot brachen sie auf und lagerten sich in Bnejaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bnejaakan brachen sie auf und lagerten sich in Hor-Hagidgad. 33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbata. (5. Mose 10.7) 34 Von Jothbata brachen sie auf und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch. (4. Mose 20.1) 37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats. 39 Und Aaron war hundertdreiundzwanzig Jahre alt, als er starb auf dem Berge Hor. 40 Da hörte der Kanaaniter, der König zu Arad, welcher gegen Mittag des Landes Kanaan wohnte, daß die Kinder Israel kämen. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf von dem Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon. 43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot. (4. Mose 21.10) 44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Jje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Jje-Abarim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim. 47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Gebirge Abarim, vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim brachen sie auf und lagerten sich in der Ebene der Moabiter am Jordan, gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in der Ebene der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gegangen seid, 52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerbrechen und alle ihre Höhen verwüsten; 53 also sollt ihr das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr es besitzet. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe unter eure Geschlechter teilen. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin einem jeden das Los fällt, das soll er besitzen; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben, so sollen euch die, welche ihr übrigbleiben lasset, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch befehden in dem Lande, darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird es dann geschehen, daß ich euch tun werde, was ich ihnen zu tun gedachte.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.