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4. Mose - Kapitel 32

Die Stämme jenseits des Jordans

1 Die Kinder Ruben aber und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaeser und das Land Gilead, und siehe, es war ein geeignetes Land für ihr Vieh. 2 Da kamen die Kinder Gad und die Kinder Ruben und redeten mit Mose und Eleasar, dem Priester, und mit den Hauptleuten der Gemeinde und sprachen: 3 Atarot, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, 4 Nebo und Beon, das Land, welches der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist geeignet für das Vieh; nun haben wir, deine Knechte, viel Vieh. 5 Und sie sprachen: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen und führe uns nicht über den Jordan. 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum macht ihr doch das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben will? 8 Also taten auch eure Väter, als ich sie von Kadesch-Barnea aussandte, das Land zu beschauen; (4. Mose 13.1) 9 als sie bis zum Tal Eskol hinaufgekommen waren und das Land sahen, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land ziehen wollten, das ihnen der HERR gegeben hatte. 10 Und der Zorn des HERRN entbrannte zu derselben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Fürwahr, die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber sollen das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, weil sie mir nicht gänzlich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN gänzlich nachgefolgt. 13 Also entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er ließ sie in der Wüste hin und herziehen vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht, das vor dem HERRN übel gehandelt hatte, aufgerieben war. 14 Und siehe, ihr seid an eurer Väter Statt aufgekommen, eine Brut von Sündern, den Zorn und Grimm des HERRN wider Israel noch größer zu machen. 15 Denn wenn ihr euch von seiner Nachfolge abwendet, so wird er auch sie noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben! 16 Da traten sie zu ihm und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder. 17 Wir aber wollen uns rüsten und eilends voranziehen vor den Kindern Israel, bis wir sie an ihren Ort bringen; unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner des Landes willen. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel das Land eingenommen haben, ein jeder sein Erbteil. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseits des Jordan und weiterhin, sondern unser Erbe soll uns diesseits des Jordan, gegen Morgen zufallen. 20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch vor dem HERRN zum Streit rüstet, (Josua 1.13-15) 21 so zieht, wer unter euch gerüstet ist, über den Jordan vor dem HERRN, bis er seine Feinde vor seinem Angesicht austreibe. 22 Wenn dann das Land vor dem HERRN unterworfen ist, dann erst sollt ihr umkehren; so werdet ihr vor dem HERRN und vor Israel unschuldig sein, und dieses Land soll euer Besitztum werden vor dem HERRN. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr euch an dem HERRN versündigt und werdet erfahren, was für eine Strafe euch treffen wird! 24 So baut euch nun Städte für eure Kinder und Hürden für eure Schafe, und tut, was ihr versprochen habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte wollen tun, wie mein Herr geboten hat. 26 Unsre Kinder, unsre Weiber, unsre Habe und all unser Vieh sollen hier in den Städten Gileads bleiben; 27 wir aber, deine Knechte, alle die zum Heereszug gerüstet sind, wollen in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle, die zum Streit gerüstet sind vor dem HERRN, und das Land vor euch eingenommen ist, so gebt ihnen das Land Gilead zu eigen. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht gerüstet mit euch, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan erben. 31 Da antworteten die Kinder Gad und die Kinder Ruben und sprachen: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet hat, also wollen wir tun! 32 Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon, 35 Atarot und Aroer, und Atarot-Sophan, Jaeser und Jogbeha, 36 auch Beth-Nimra, und Beth-Haran, befestigte Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben aber bauten Hesbon, 38 Eleale und Kirjataim; desgleichen Nebo und Baal-Meon, deren Namen verändert wurden, und Sibma, und sie gaben den Städten, die sie erbauten, andere Namen. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und gewannen es und vertrieben die Amoriter, die darin wohnten. 40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohne Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Jairs-Dörfer. (5. Mose 3.14) 42 Nobach ging auch hin und gewann Kenat samt ihren Dörfern und hieß sie nach seinem Namen Nobach.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.